EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG
Diese Verordnung legt die technischen und betrieblichen Anforderungen für EETS- und NETS-Anbieter fest, um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe effizient zu erheben. Sie regelt zudem die Entgelte für die entsprechenden Dienstleistungen.
641.811.424 EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG
Verordnung des BAZG über die technischen und betrieblichen Vorgaben für EETS‑ und NETS-Anbieter im Zusammenhang mit der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Taubenstrasse 16
3003 Bern