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EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG

Diese Verordnung legt die technischen und betrieblichen Anforderungen für EETS- und NETS-Anbieter fest, um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe effizient zu erheben. Sie regelt zudem die Entgelte für die entsprechenden Dienstleistungen.

641.811.424 EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG

Verordnung des BAZG über die technischen und betrieblichen Vorgaben für EETS‑ und NETS-Anbieter im Zusammenhang mit der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe.

SR 641.814.2 Verordnung des EFD über die Höhe des Entgelts für Dienstleistungen von EETS- und NETS-Anbietern im Zusammenhang mit der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern