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LSVA - Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern abhängige eidgenössische Abgabe.

Sie muss für alle im In- und Ausland immatrikulierte Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die

  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
  • dem Gütertransport dienen und
  • im Zollgebiet unterwegs sind.

Weitere Informationen zur Berechnung der LSVA finden Sie auf folgender Seite: Berechnung LSVA

LSVA III – Kurz erklärt

Diagramm des LSVA Prozesses zeigt folgende Schritte : 1. Registrierung zwischen Firma und ePortal BAZG, 2. Beauftragung: Fz-Halter entscheidet sich je nach Fahrprofil für einen Service. 3. Selbsteinbau, 4. Automatisierte Übermittlung zwischen Fz-Halter und Anbieter NETS / Anbieter EETS, 5. Tägliche Deklaration der Daten zwischen Anbieter NETS / EETS und dem ePortal BAZG, 6. Selbstabholung der Verfügung und Rechnung zwischen dem Fz-Halter und dem ePortal BAZG.

Das bestehende System zur Erhebung der LSVA wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Das neue Systemkonzept zur Erhebung der LSVA baut auf vorhandenen Standardservices auf, welche den Fahrzeughaltern durch private Anbieter (Provider) angeboten werden können. Neu definiert der Bund nur noch die durch die Provider einzuliefernden Daten und deren Qualität. Die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung wird damit zur Serviceleistung. Dieser Systemansatz ist offen für Neuerungen am Anbietermarkt, welche insbesondere auch der schnellen technologischen Entwicklung folgt.

Erfassungssysteme

LSVA-pflichtige Fahrzeuge so wie auch Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb unterstehen der Ausrüstungspflicht. Die automatisierte Ermittlung der gefahrenen Kilometer hat mit einem der folgenden fahrzeugseitigen Erfassungssystemen zu erfolgen:

NETS (National Electronic Toll Service)

  • nur gültig zur elektronischen Erhebung der Strassengebühr im Schweizer Zollgebiet
  • die Rechnungstellung erfolgt in jedem Fall vom BAZG
  • für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge ist die Registrierung des Fahrzeugs im ePortal erforderlich

EETS (European Electronic Toll Service)

  • gültig zur elektronischen Erhebung der diversen europäischen Strassengebühren
  • für im Inland immatrikulierte Fahrzeuge erfolgt die Rechnungstellung durch das BAZG
  • Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge wird die LSVA von den entsprechenden Anbietern in Rechnung gestellt

Auf folgender Seite finden sie die jeweils aktuell zugelassenen LSVA III-Anbieter: NETS und EETS

NMTS (National Manual Toll Service)

Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge, die nicht mit einem fahrzeugseitigen automatisierten Erfassungssystem ausgerüstet sind, können die gefahrenen Kilometer manuell ermitteln.

Weitere Infos dazu finden Sie auf folgender Seite: NMTS

Das NMTS dient auch als Ausfalllösung für Fahrzeuge, die mit dem Service EETS ausgerüstet sind.

Kontrollen

Das BAZG erfasst den Schwerverkehr vor Ort und vergleicht die erhobenen Daten mit der vom Erfassungssystem im Fahrzeug aufgezeichneten bzw. der von den Anbietern dem BAZG zur Veranlagung angemeldeten Fahrleistung.

Das BAZG betreibt für die Überprüfung der LSVA Fahrleistungsdaten sowohl in der Schweiz wie auch in Liechtenstein stationäre und mobile Erfassungsanlagen.

ePortal

Zur Abholung der LSVA-Verfügungen und Rechnungen ist die Registrierung im ePortal erforderlich.

Weitere Infos zu den angebotenen LSVA-Services im ePortal, so wie auch eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier: LSVA III im ePortal

Finanzielles

Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten der LSVA-Rechnungen, zu Rückerstattungen und Vergünstigungen sowie auch zur Solidarhaftung finden Sie hier: Finanzen LSVA

Weitere Informationen