Zum Hauptinhalt springen

Reisedokumente und Strassenabgaben in der Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges Reisedokument. Bei gewissen ausländischen Staatsangehörigen ist auch ein Visum erforderlich. Der Transport von Gütern in der Schweiz unterliegt Strassenabgaben, einschließlich der Nationalstrassenabgabe und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Reisedokumente

Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier (Pass, Identitätskarte). Ausländische Staatsangehörige brauchen in gewissen Fällen zudem ein Visum.

Strassenabgaben

Für den Transport von Gütern in der Schweiz fallen Strassenabgaben an:

  • Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 Tonnen wird die Nationalstrassenabgabe (Vignette) fällig.
  • Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den zurückgelegten Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängig.
    Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.
  • Für Fahrzeuge für den Personentransport, Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für Schausteller und Zirkusse sowie für Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h wird die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erhoben.

Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen

Foto eines CH Klebers
Sie müssen auf Schweizer Motorfahrzeugen inkl. Anhänger, mit denen Sie ins Ausland fahren, hinten das Schweizer Landeszeichen anbringen. Weitere Informationen dazu und zu Kontrollschildern sowie amtlichen Zeichen, finden Sie im Anhang 4 SR 741 Art. 45.

Autobahn-Knigge

Der «Autobahn-Knigge» gibt ein paar Tipps zum richtigen Verhalten auf der Autobahn.

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/nationalstrassen/baustellen/wissenswertes/knigge.html