Verkehrsabgaben und Strassenverkehrsrecht

Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Einreise in die Schweiz die richtigen Reisedokumente bei sich tragen und die erforderlichen Strassenabgaben bezahlen. Beachten Sie ausserdem die Fahrzeugvorschriften und Ihre Pflichten als Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer. 

 

Reisedokumente

Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier (Pass, Identitätskarte). Ausländische Staatsangehörige brauchen in gewissen Fällen zudem ein Visum.

Für Ihre Einreise gelten dieselben Bestimmungen wie für Privatpersonen. Weitere Informationen finden Sie deshalb unter folgendem Link: Reisepass, Identitätskarte, Visum.

Strassenabgaben

Für den Transport von Gütern in der Schweiz fallen Strassenabgaben an:

  • Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 Tonnen wird die Nationalstrassenabgabe (Vignette) fällig.
  • Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den zurückgelegten Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängig.
    Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.
  • Für Fahrzeuge für den Personentransport, Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für Schausteller und Zirkusse sowie für Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h wird die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erhoben.

Fahrzeuge

Unverzollte Fahrzeuge dürfen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz benutzen. Nicht erlaubt ist insbesondere die Verwendung für Binnentransporte (Kabotage) oder der Einsatz durch ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Weiterführende Informationen finden Sie unter Strassenfahrzeuge.

Ihre Fragen zur Zulassung zum Strassenverkehr (Immatrikulation) richten Sie am besten an das kantonale Strassenverkehrsamt. Informationen finden Sie zudem beim Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Informationen zu den transportrechtlichen Vorschriften (z. B. Transportlizenz, Linienverkehr, Konzession etc.) finden Sie beim Bundesamt für Verkehr (BAV).

 

Fahrzeugführende/Fahrzeuglenkende

Als Lenkerin oder Lenker eines Fahrzeugs haben Sie beim Grenzübertritt mit Handelswaren bestimmte Pflichten. Informationen dazu finden Sie unter Fahrzeugführende/Fahrzeuglenkende

 
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