Schwerverkehrsabgaben LSVA und PSVA

LSVA Übersicht

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den im Zollgebiet gefahrenen Kilometern abhängige eidgenössische Abgabe. Sie gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.


Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA: Allgemeines & Informationen zum heutigen System

Die LSVA ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige Abgabe.

Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet, die

  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
  • dem Gütertransport dienen und
  • im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA

Für die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale erhoben:

  • schwere Personenwagen
  • schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans)
  • Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car)
  • Traktoren und Motorkarren
  • Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen
  • Andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Medienmitteilungen

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