Q2/2024 – Q2/2025 |
Registrierung der Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter im ePortal des Bundes (gestaffelte Kontaktaufnahme durch das BAZG). Die Registrierung soll bis im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. |
Q3/2024 – Q4/2024 |
Pilotbetrieb mit der NATRAS AG und ausgewählten Halterinnen und Haltern zur Erfassung und automatischen Übermittlung von Fahrtdaten. |
Ab 01.01.2025 |
Es werden keine neuen Emotach-Geräte mehr eingebaut. Bei defekten Emotach-Geräten oder neuen Fahrzeugen ohne Emotach werden die neuen Erfassungssysteme verwendet (NATRAS AG oder weitere zugelassene NETS- oder EETS-Anbieter). Die eingebauten Emotach-Geräte werden im Verlauf des Jahres schrittweise durch die neuen Erfassungssysteme ersetzt. |
01.01.2025 – 31.12.2025 |
Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter beauftragen einen Anbieter zur Erfassung von Fahrtdaten: entweder die NATRAS AG oder weitere zugelassene NETS- oder EETS-Anbieter. Ab Wechsel zu LSVA III werden die Fahrtdaten automatisch übermittelt und die Veranlagungen digital zugestellt. |
Ab 01.01.2026 |
Die LSVA wird nur noch mittels LSVA III abgewickelt. |