Wichtige Meilensteine zur Einführung der LSVA III

Q2/2024 – Q2/2025

Registrierung der Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter im ePortal des Bundes (gestaffelte Kontaktaufnahme durch das BAZG). Die Registrierung soll bis im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.

Q3/2024 – Q4/2024

Pilotbetrieb mit der NATRAS AG und ausgewählten Halterinnen und Haltern zur Erfassung und automatischen Übermittlung von Fahrtdaten.

Ab 01.01.2025

Es werden keine neuen Emotach-Geräte mehr eingebaut.

Bei defekten Emotach-Geräten oder neuen Fahrzeugen ohne Emotach werden die neuen Erfassungssysteme verwendet (NATRAS AG oder weitere zugelassene NETS- oder EETS-Anbieter).

Die eingebauten Emotach-Geräte werden im Verlauf des Jahres schrittweise durch die neuen Erfassungssysteme ersetzt. 

01.01.2025 – 31.12.2025

Schweizer Fahrzeughalterinnen und -halter beauftragen einen Anbieter zur Erfassung von Fahrtdaten: entweder die NATRAS AG oder weitere zugelassene NETS- oder EETS-Anbieter.

Ab Wechsel zu LSVA III werden die Fahrtdaten automatisch übermittelt und die Veranlagungen digital zugestellt.

Ab 01.01.2026

Die LSVA wird nur noch mittels LSVA III abgewickelt.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/steckbrief_lsva_lll/meileinsteinelsvadrei.html