Projekt LSVA III: Erneuerung des Erhebungssystems für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Das Wichtigste in Kürze
Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) erreicht bald sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Ausgangslage: Neues Systemkonzept
Das neue Systemkonzept zur Erhebung der LSVA baut auf vorhandenen Standardservices auf, welche den abgabepflichtigen Fahrzeughaltern durch private Anbieter (Provider) angeboten werden können. Anstelle der Definition und Beschaffung eines Erfassungsgerätes (wie das bei der LSVA II der Fall ist) definiert der Bund neu die durch die Provider einzuliefernden Daten und deren Qualität. Die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung wird damit zur Serviceleistung für die Abgabepflichtigen. Dieser Systemansatz ist offen für Neuerungen am Anbietermarkt, welche insbesondere auch der schnellen technologischen Entwicklung folgt. Die Höhe der Abgabe bleibt unverändert.
Das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz und der Finanzierungsbeschluss für LSVA III werden in der Frühlingssession 2023 im Parlament behandelt.
Drei Erfassungsdienste

Im Vordergrund steht künftig die konsequente Nutzung von elektronischen Erfassungsdiensten für in- und ausländische Fahrzeuge.
- EETS (European Electronic Toll Service): Der europäische elektronische Mautdienst EETS ist seit Anfang 2021 in der Schweiz verfügbar. Dieser Erfassungsservice entspricht bereits dem neuen Systemkonzept. EETS soll zum Haupterfassungsdienst für die ausländischen Fahrzeuge werden und ersetzt schrittweise das heutige manuelle System mit den Abfertigungsterminals an der Grenze. Künftig sollen auch inländische Fahrzeuge EETS nutzen können, wobei das Inkasso bei diesen nach wie vor durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfolgt. EETS-Provider müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie ihren Service für die LSVA anbieten können (s. auch EETS-Anbieter)
- NETS (National Electronic Toll Service): Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Grundversorgung im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher. Ein durch den Bund zu beschaffender Anbieter wird diesen Service allen Fahrzeughaltern kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Einbau eines Erfassungsgerätes in einer autorisierten Werkstätte entfällt. Im Rahmen des NETS können auch weitere Anbieter den Erfassungsdienst erbringen. Diese marktgetriebenen Anbieter durchlaufen – ähnlich den EETS-Providern – ein Zulassungsverfahren. Das Inkasso erfolgt bei allen NETS-Nutzern durch das BAZG.
- NMTS (National Manual Toll Service): Ausländischen Fahrzeugen, welche weder EETS noch NETS nutzen, wird für die Anmeldung und Bezahlung der Abgabe für einzelne Fahrten der manuelle Service NMTS zur Verfügung stehen.
Erneuerung und Ausbau der strassenseitigen Erfassungsinfrastruktur
Auch die stationäre (Grenzübergänge, Strassen) und mobile (Fahrzeuge) Erfassungsinfrastruktur wird neu konzipiert und beschafft. Die Erfassungsdichte auf der Strasse soll erhöht werden. Hierzu sind zusätzliche Standorte und die Erhöhung der Anzahl der mobilen Einheiten geplant.
Ausschreibungen
Der Zuschlag für den nationalen NETS-Anbieter ist im März 2023 geplant, derjenige für die strassenseitige Erfassungsinfrastruktur im Mai 2023. Die Ausschreibung für den Betrieb der mobilen Einheiten erfolgt im März 2023.