Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Datenerfassung in der Schweiz im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher.
Der durch den Bund beschaffte nationale NETS-Anbieter (NNA) NATRAS AG wird diesen Service den Fahrzeughaltern kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Inbetriebnahme des Erfassungssystems erfolgt selbständig, womit der Einbau eines Erfassungsgerätes in einer autorisierten Werkstätte entfällt.
Im Rahmen des NETS können auch weitere Anbieter den Erfassungsdienst erbringen (zugelassener NETS-Anbieter ZNA), wozu sie beim BAZG ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Das BAZG veröffentlicht eine Liste aller zugelassenen NETS-Anbieter.
Wer als ZNA zugelassen werden will, muss beim BAZG einen Zulassungsantrag mit allen Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen einreichen.
Die Grundlage für einen Zulassungsvertrag als NETS-Anbieter sind die Einhaltung der Vorgaben nach EETS- und NETS-Anbieter Verordnung BAZG und der erfolgreiche Abschluss des mehrstufigen Zulassungsverfahrens.