Bei ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen gibt es folgende Möglichkeiten für die Abgabeerhebung:
- Über ein EETS-Erfassungsgerät,
- mittels ID-Card und Abfertigungsterminal oder
- über das LSVA-Erfassungsgerät Emotachâ.
Bei ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen gibt es folgende Möglichkeiten für die Abgabeerhebung:
Ziel des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (Englisch: European Electronic Toll Service, EETS) ist es, den EETS-Nutzern mit einem Vertrag bei einem EETS-Anbieter (Englisch: EETS-Provider), einem Bordgerät (Englisch: On-Board-Unit) und einer Rechnung die Bezahlung der Maut für die Nutzung des mautpflichtigen europäischen Strassennetzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu erleichtern.
Ausländische Transporteure, die den EETS in der Schweiz nutzen wollen, müssen einen Vertrag mit einem vom BAZG zugelassenen EETS-Anbieter abschliessen. Die zugelassenen EETS-Anbieter sind die folgenden:
Weitere EETS-Anbieter befinden sich zurzeit noch im Zulassungsverfahren.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Link für EETS Anbieter:
Die Abgabe wird mit Hilfe einer Identifikationskarte (ID-Card) und von LSVA-Abfertigungsterminals erhoben. Hierzu werden anlässlich der ersten Einfahrt Schweiz/Fürstentum Liechtenstein bei einer Zollstelle die LSVA-relevanten Daten anhand der Fahrzeugpapiere erfasst und es wird eine fahrzeugbezogenen ID-Card erstellt.
Bei jeder Einfahrt wird anschliessend am Abfertigungsterminal nach Eingabe der erforderlichen Daten (Km-Stand, Anhängerstatus & Zahlungsmittel) ein Beleg bezogen, welcher bei der Ausfahrt ergänzt mit Km-Stand und Unterschrift bei der Zollstelle abgegeben wird.
LSVA-Abfertigungsterminals befinden sich bei fast allen Grenzstellen. Eine einfache Bedienungsführung am Bildschirm mit einer grossen Sprachenauswahl ermöglicht dem Fahrer oder der Fahrerin schon beim ersten Kontakt, sich ohne Fremdhilfe zurechtzufinden.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Die Abgabeerhebung ist möglich, wenn das BAZG den Tankkartenanbieter und die entsprechende Tankkarte für die Bezahlung der LSVA zugelassen hat.
Das BAZG hat folgende Tankkartenanbieter zugelassen:
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> FAI PASS |
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> TRACY CARD |
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> ESSO CARD |
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> MS Card | |
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> AS24 Card |
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> Eurotrafic Card |
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> TotalEnergies Card | |
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> ARAL |
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> BP |
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> MULTICARD | |
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> OMV |
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> STATOIL |
Infos für Tankkarten-Anbieter
Die Abgabe kann über ein beim BAZG vorgängig vom Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin eröffnetes Konto (gegen Hinterlage einer genügenden Sicherheit) belastet werden.
Info LSVA-Konto
Die Bezahlung mit Bargeld (in Schweizer Franken oder Fremdwährung) als auch über eine Debit- /Kreditkarte bei der Ausfahrt ist nur ausnahmsweise und nur bei besetzten Zollstellen möglich.
Es werden folgende Debit- /Kreditkarten akzeptiert:
Das BAZG erhebt für den Zusatzaufwand eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.-.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)
Sofern bereits eine ID-Card vorhanden ist, können ausländische Halter oder Halterinnen Ihre Fahrzeuge freiwillig mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausrüsten. Nebst korrekter Bedienung des Gerätes ist dazu:
Die Fahrleistungsdaten werden direkt bei jeder Ausfahrt ausgelesen (Funkbakenkommunikation) und die Abgabe monatlich in Rechnung gestellt.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 330 kB, 01.05.2024)