Passar 1.0: Etappierte Umstellung

Am 1. Juni 2023 nimmt das BAZG die erste Version des neuen Warenverkehrssystems in Betrieb. Das heisst: Passar wird ab diesem Zeitpunkt für die Abwicklung der Durchfuhr und der Ausfuhr technisch verfügbar sein.

Zur besseren Koordination aller involvierten Akteure haben das BAZG und die Wirtschaft folgende Etappierung für den Wechsel von den bestehenden Frachtanwendungen NCTS und E-dec auf Passar 1.0 vereinbart:

Durchfuhr

1.06.2023 - 31.10.2023

 

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Direkte Durchfuhr
  • Eröffnung Durchfuhr CH (Grenzprozess)
  • Eröffnung Durchfuhr CH (Domizilprozess Zugelassene Versender) *
1.10.2023 Wechsel zu Passar per Stichtag für:   
  • Durchfuhr Bestimmung CH (Grenzprozess)
  • Durchfuhr Bestimmung CH (Domizilprozess Zugelassene Empfänger)
  • Nationale Durchfuhr CH
31.10.2023

Letzte Warenanmeldung Durchfuhr in NCTS (unverändert)

01.12.2023

Durchfuhr nur noch mit Passar, NCTS wird deaktiviert (unverändert)
* Wenn Zugelassene Versender (ZV) zugleich über den Status eines Zugelassenen Empfängers verfügen, wird eine gesamthafte Umstellung per 1.10.2023 empfohlen.
Ausfuhr

1.10.2023 - 31.10.2023

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Firmen, die nur NCTS nutzen *
  • Firmen, die NCTS Tabak nutzen

1.10.2023 - 30.06.2025

Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
  • Firmen, die E-dec Export nutzen
31.10.2023

Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in NCTS (unverändert)

30.06.2025

Ausfuhr nur noch mit Passar, E-dec Export wird deaktiviert (um ein Jahr verlängert)

* Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb dieser Frist direkt von NCTS auf Passar zu wechseln, ist eine Umstellung auf E-dec Export möglich.
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-zeitplan.html