Wenn Sie edelmetallhaltige Gegenstände in die Schweiz einführen, müssen Sie alle Sendungen bei einem Edelmetallkontrollamt melden.
Wird eine Sendung durch die Selektion als «gesperrt» markiert, muss die anmeldepflichtige Person die notwendigen Unterlagen dem zuständigen Edelmetallkontrollamt (EMKA) zustellen.
Das EMKA entscheidet im Rahmen der formellen Überprüfung, ob eine Revision durchgeführt wird.