Kleinproduktion

Bei einer Jahresproduktion von unter 200 Liter reinem Alkohol spricht man von einer Kleinproduktion. Kleinproduzentinnen- und –produzenten müssen ihre Spirituosen bei einer Lohnbrennerei herstellen lassen. 

Steuerbelastung (Art. 24 AlkV)

Kleinproduzentinnen und -produzenten profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung von 30 Prozent auf die ersten 30 Liter produzierten reinen Alkohol pro Jahr. Diese Begünstigung gilt für inländisches Eigengewächs oder selbstgesammeltes inländisches Wildgewächs.

Näheres zur Steuerpflicht von Kleinproduzentinnen und -produzenten finden Sie im 1. Abschnitt der Alkoholverordnung (AlkV). Diese Seite listet Merkblätter und Formulare für Kleinproduzentinnen und –produzenten auf.

Verzeichnis der konzessionierten Lohnbrennereien in der Schweiz

Eine Übersicht der existierenden, konzessionierten Lohnbrennereien in der Schweiz finden Sie hier.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

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