Tiere und Pflanzen

Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!

Bei einer Reise durch Asien eine Kobra adoptieren und sie im Gepäck mitführen, in Mexiko Mangos kaufen, um sie in der Schweiz zu essen, oder Gegenstände aus Elfenbein nach Hause bringen, um damit das Wohnzimmer zu dekorieren? Keine gute Idee.

Der Schutz von Tieren und Pflanzen ist ein wichtiger Bestandteil der Grenzkontrollen. In diesem Sinne ist die Einfuhr von Exemplaren geschützter Tierarten verboten oder nur unter gewissen Bedingungen möglich, denn sie fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Der internationale Handel mit ihnen wird kontrolliert. Ihre Einfuhr ist im Handelswarenverkehr bewilligungspflichtig und für den Privatgebrauch allenfalls gänzlich verboten.

Die Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern, das heisst ausserhalb der EU und EFTA, ist grösstenteils verboten, mit Ausnahme von Ananas, Kokosnüssen, Durianfrüchten, Bananen und Datteln.

Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Schweizer Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft.

Aufdeckungen (dem BLV* gemeldete Sendungen)

 

2021

2022

2023

Artenschutz (Tiere und Pflanzen)

699

646

801

Tierschutz- und Tierseuchenfälle1

2 560

2 059

4 052

* Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
1) Diese Kategorie wurde per 2023 angepasst, der Anstieg von 2023 gegenüber den Vorjahren erklärt sich durch die Erweiterung der Kategorie und die Änderung der Erhebungsmethode.

Zudem hat das BAZG in diesem Jahr 4074 verbotene Sendungen mit Pflanzen, Früchten, Gemüse, Schnittblumen sowie Schnittgrün oder Samen aus Drittländern festgestellt (2022: 4873).

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Im Jahr 2023 wurden mehr verbotene Sendungen festgestellt.

Produkte aus geschützten Tieren dürfen nicht ohne Bewiligung in die Schweiz eingeführt werden.

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/das-bazg/figures/tiere-und-pflanzen.html