Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!
Einige Tiere und Pflanzen dürfen nicht in die Schweiz gebracht werden oder nur mit einer Bewilligung. Das betrifft z. B. alle vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen.
Weiter sind die meisten Pflanzen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) verboten. Die einzigen Ausnahmen sind Ananas, Kokosnuss, Durian, Bananen und Datteln. Die Massnahmen dienen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft, in dem sie die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen vermeiden.
Ein aussergewöhnlicher Fall ereignete sich im Herbst 2021 beim Flughafen Genf. Bei der Kontrolle einer Reisenden aus Kamerun beschlagnahmten die Mitarbeitenden des BAZG 14,2 kg Schuppentier-Fleisch, für das eine CITES-Bewilligung ausgestellt werden muss, sowie 1,7 kg Fleisch von anderen wildlebenden Tieren (sogenanntes Bushmeat) und 3 kg exotische Früchte, deren Einfuhr verboten ist.