Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!
Das BAZG sorgt dafür, dass die den Schutz und die Gesundheit von Tieren und Pflanzen betreffenden Gesetzesbestimmungen eingehalten werden. Ein wichtiger Bestandteil der Grenzkontrollen ist deshalb der Schutz von Tier- und Pflanzenarten.
Mangos aus Mexiko im Koffer mit nach Hause bringen? Keine gute Idee. Die Einfuhr der meisten Pflanzen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) ist verboten. Die einzigen Ausnahmen sind Ananas, Kokosnüsse, Durianfrüchte, Bananen und Datteln. Auch Souvenirs aus Elfenbein sollte man lieber nicht im Gepäck haben. Die Einfuhr von Tier- und Pflanzenarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind, ist im Handelswarenverkehr bewilligungspflichtig und für den Privatgebrauch allenfalls gänzlich verboten. Die Massnahmen dienen dem Schutz der Schweizer Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft.
Das BAZG hat 4873 verbotene Sendungen mit Pflanzen, Früchten, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen aus Drittländern festgestellt (2021: 4451).