Medikamente (Arzneimittel) und Doping


Arzneimittel aus dem Internet

Aktuell: Warnung vor Importen von Melatonin und DHEA durch Privatpersonen

Die Einnahme von Schlafhormonen oder angeblichen «Anti-Aging»-Präparaten in Eigenregie kann die Gesundheit ernsthaft gefährden 

Achtung: DHEA gilt als Dopingmittel und es gilt ein Importverbot auch für Nicht-Sportlerinnen und Nicht-Sportler

Weitere Informationen über Risiken und gesetzliche Grundlagen und Tipps zu Arzneimitteln im Internet (Informationssuche und Bestellung): Leitfaden Arzneimittel  und Internet der swissmedic sowie Internet von Swiss Sport Integrity


Arzneimittel

Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen unterliegt der Verkehr mit Arzneimitteln strengen Vorschriften und Überwachungsmassnahmen.

Warum Sie beim Kauf von Arzneimitteln aus dem Internet vorsichtig sein sollten, und was passiert, wenn sich am Zoll herausstellt, dass eine an Sie andressierte Sendung ein illegaler Arzneimittelimport ist - das erfahren Sie in diesem Video von Swissmedic.

Was Sie bei der Einfuhr von Arzneimitteln in die Schweiz beachten müssen, erfahren Sie auf der Internetseite von Swissmedic unter «Illegale Arzneimittel».

Mitwirkung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

Wir wirken bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Arzneimitteln mit. Insbesondere wird überprüft, ob es sich um erlaubte, zugelassene oder konforme Arzneimittel handelt und ob der für Privatpersonen zugelassene Monatsbedarf eingehalten ist.

Bei einer verdächtigen Warensendung informieren wir Swissmedic und halten die fragliche Sendung zurück.

Die heilmittelrechtlichen Entscheidungen treffen nicht die Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, sondern ausschliesslich Swissmedic.

Arzneimittel zum Eigenbedarf

Eine Privatperson darf für sich selber, aber nicht für Drittpersonen, Arzneimittel in der Grössenordnung eines Monatsbedarfs in die Schweiz einführen.

Reisende dürfen Arzneimittel, die kontrollierte Substanzen gemäss Betäubungsmittelrecht (Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe) enthalten, ohne Ein- oder Ausfuhrbewilligung mit sich führen. Bedingung ist, dass die mitgeführte Menge nicht grösser ist als der Bedarf für 30 Tage und im Falle einer Ausfuhr das Bestimmungsland dieses erlaubt.

Davon ausgenommen sind:
a. Arzneimittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten,
b. Arzneimittel, die zur Anwendung an Nutztieren bestimmt sind;
c. immunologische Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch.

Wichtig: Sie dürfen nur den Monatsbedarf mit sich führen, der für Sie bestimmt ist und nicht für Drittpersonen.

Weitere Informationen und Hinweise zu Bescheinigungen finden Sie auf der Internetseite von Swissmedic.

Dopingmittel

Als Dopingmittel gelten Produkte, welche  im Anhang I der Sportförderungsverordnung im Anhang I aufgeführte Wirkstoffe enthalten und/oder die zur Verwendung für die dort aufgeführten verbotenen Methoden bestimmt sein könnten.

Die Dopingliste von Swiss Sport Integrity enthält weitere Informationen zu einzelnen Produkten.

Mitwirkung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

Wir wirken bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Dopingmitteln mit. Es gibt keine «Freimenge», d.h. der Import jeglicher Menge von verbotenen Dopingmitteln ist verboten.

Als verboten identifizierte Präparate werden von uns beschlagnahmt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet.

Die weiteren Entscheide trifft Swiss Sport Integrity. Swiss Sport Integrity vernichtet diese Produkte in der Regel kostenpflichtig.

Weitere Informationen: FAQ - Einfuhr von Produkten mit verbotenen Substanzen

Ein Reisekoffer gefüllt mit Doping in Ampullen

Keine Dopingmittel für Privatpersonen

Privatpersonen dürfen keine Dopingmittel mit sich führen oder sich zusenden lassen. Es gibt keine «Freimenge», d.h. der Import jeglicher Menge von verbotenen Dopingmitteln ist verboten.

Kontakt

Kontaktformular BAZG

Heilmittel (inkl. Medizinprodukte)

Auskünfte erteilt Swissmedic einzig auf E-Mailanfragen an:

anfragen@swissmedic.ch

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