Medikamente (Arzneimittel) und Doping



Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen unterliegt der Verkehr mit Arzneimitteln strengen Vorschriften und Überwachungsmassnahmen.

Was Sie bei der Einfuhr von Arzneimitteln in die Schweiz beachten müssen, erfahren Sie auf der Internetseite des schweizerischen Heilmittelinstituts, Swissmedic unter «Illegale Arzneimittel».

Mitwirkung der Zollbehörden

Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Arzneimitteln mit. Insbesondere wird überprüft, ob es sich um zugelassene oder konforme Arzneimittel handelt und ob der für Privatpersonen zugelassene Monatsbedarf eingehalten ist.

Bei einer verdächtigen Warensendung informiert die Zollstelle Swissmedic und hält die fragliche Sendung zurück.

Die heilmittelrechtlichen Entscheidungen treffen nicht die Zollstellen, sondern ausschliesslich die Swissmedic.

Arzneimittel zum Eigenbedarf

Reisende dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten, ohne Ein- oder Ausfuhrbewilligung mit sich führen. Bedingung ist, dass die mitgeführte Menge nicht grösser ist als der Bedarf für 30 Tage und im Falle einer Ausfuhr das Bestimmungsland dieses erlaubt.

Davon ausgenommen sind:
a. Arzneimittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten,
b. Arzneimittel, die zur Anwendung an Nutztieren bestimmt sind;
c. immunologische Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch.



Wichtig:  Sie dürfen nur den Monatsbedarf mit sich führen, der für Sie bestimmt ist und nicht für Drittpersonen.

Weitere Informationen und Hinweise zu Bescheinigungen finden Sie auf der Internetseite des schweizerischen Heilmittelinstituts, Swissmedic.

Dopingmittel

Als Dopingmittel gelten Produkte, welche  im Anhang I der Sportförderungsverordnung im Anhang I aufgeführte Wirkstoffe enthalten und/oder die zur Verwendung für die dort aufgeführten verbotenen Methoden bestimmt sein könnten.

Die Schweizerische Medikamentendatenbank und die Dopingliste der Stiftung Antidoping Schweiz enthalten weitere Informationen zu einzelnen Produkten.

Mitwirkung der Zollbehörden

Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Dopingmitteln mit.

Bei einer verdächtigen Warensendung informiert die Zollstelle die Stiftung Antidoping Schweiz und hält die fragliche Sendung zurück.

Die weiteren Entscheide treffen nicht die Zollstellen, sondern ausschliesslich die Stiftung Antidoping Schweiz.

Ein Reisekoffer gefüllt mit Doping in Ampullen

Keine Dopingmittel für Privatpersonen

Privatpersonen dürfen keine Dopingmittel mit sich führen oder sich zusenden lassen.

Kontakt

Kontaktformular BAZG

Heilmittel (inkl. Medizinprodukte)

Auskünfte erteilt Swissmedic einzig auf E-Mailanfragen an:

anfragen@swissmedic.ch

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