Kulturgütertransfer

Kulturgüter sind fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte sowie Identifikationsträger einer Gesellschaft und prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt. Deshalb zählt der Schutz des kulturellen Erbes heute zu einer der wichtigen Aufgaben eines Staates.

Kulturgut: gesetzliche Definition

Um als Kulturgut im Sinne des Kulturgütertransfergesetz (Art. 2 Abs. 1 KGTG) zu gelten, muss ein Objekt:

  • zu einer der in Artikel 1 der UNESCO-Konvention 1970 genannten Objekt-Kategorien gehören; und
  • aus religiösen oder weltlichen Gründen für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft bedeutungsvoll sein.

Für weitere Informationen siehe: Bundesamt für Kultur - Kulturgüter

Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern im Reiseverkehr

Reisende, die Kulturgüter im Reiseverkehr ein- oder ausführen, müssen diese bei einer Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist, elektronisch anmelden.

Bitte beachten Sie: Verboten ist die Einfuhr von gestohlenen und geplünderten Kulturgütern. Prüfen Sie daher beim Kauf sorgfältig, ob es sich um solche handelt. Seien Sie beim Kauf von archäologischen Kulturgütern besonders vorsichtig: In vielen Staaten ist die Ausfuhr von solchen verboten oder bewilligungspflichtig.

Bewilligungspflicht: Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten eine bilaterale Vereinbarung zum besonderen Schutz von archäologischen Kulturgütern geschlossen (Stand Januar 2015: Ägypten, China, Griechenland, Italien, Kolumbien, Zypern). Bei der Einfuhr aus diesen Staaten, muss am Schweizer Zoll zwingend eine offizielle Ausfuhrbewilligung dieses Staates vorgelegt werden.

Tragbare Musikinstrumente (auch Leihinstrumente), die im Reiseverkehr für den persönlichen Gebrauch/als persönliche Gebrauchsgegenstände vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, müssen nicht angemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Musikinstrumente für Konzerte oder für Unterrichtszwecke verwendet werden. Weitere Informationen: Grenzübertritt mit tragbaren Musikinstrumenten.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur:

  • Was ist ein Kulturgut?
  • Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kulturgütern
  • Datenbanken gestohlener Kulturgüter und Kulturgüter, die vor Plünderungen und illegalen Ausgrabungen bedroht sind;
  • Aktuelle Liste der Staaten, mit welchen die Schweiz eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen hat.
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/verbote--beschraenkungen-und-bewilligungen/kulturguetertransfer.html