Produktepiraterie, Markenfälschungen

Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Um Fälschung und Piraterie wirksam und nachhaltig zu bekämpfen, engagiert sich das BAZG für STOP PIRACY, einer Partnerschaft des öffentlichen und des privaten Sektors

(vgl. www.stop-piracy.ch ).

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/verbote--beschraenkungen-und-bewilligungen/produktepiraterie--markenfaelschungen.html