Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designfälschungen ins oder aus dem Zollgebiet der Schweiz zu verbringen. Dies gilt auch für Waren, die im Reiseverkehr zu privaten Zwecken ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fälschungen können beim Grenzübertritt eingezogen und vernichtet werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Waren neu oder bereits gebraucht sind.
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