Referenz-Paragraphen für Standardinhalte

Ausfuhr: Zollfreie Einfuhr im Ausland

Zollfreie Einfuhr ins Bestimmungsland

Für eine präferenzielle (zollfreie oder zollreduzierte) Einfuhr von Ursprungswaren in Staaten mit denen ein Freihandelsabkommen besteht (EU, EFTA u. a.) muss der Schweizer Exporteur vor der Ausfuhr einen Ursprungsnachweis ausstellen. Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links: Merkblatt Ursprungsnachweise, D.30 - Freihandelsabkommen.

Ausländische Zollvorschriften

Ausländische Zollbehörden

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Zollbehörde.

Begleitdokumente Ausfuhr

Begleitdokumente

Legen Sie mit der Ausfuhr-Zollanmeldung die entsprechenden Begleitdokumente vor. Die wichtigsten Begleitdokumente sind Rechnungen, allfällige Ursprungsnachweise und Bewilligungen/Zeugnisse, amtliche Bestätigungen oder Analyse-Zertifikate.

Je nachdem sind andere Frachtdokumente, Lieferscheine, Ladelisten, Gewichtsausweise oder Veranlagungsinstruktionen hilfreich.

Begleitdokumente Einfuhr

Begleitdokumente

Für die Zollkontrolle legen Sie mit der Einfuhr-Zollanmeldung unaufgefordert die entsprechenden Begleitdokumente vor. Die wichtigsten Begleitdokumente sind Rechnungen, allfällige Ursprungs-nachweise, Bewilligungen/Zeugnisse sowie amtliche Bestätigungen oder Analyse-Zertifikate. Je nachdem sind andere Frachtdokumente wie Lieferscheine, Ladelisten, Gewichtsausweise oder Veranlagungsinstruktionen sowie Begleitdokumente für den Nachweis der Rückverfolgbarkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hilfreich oder erforderlich.

Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer)

Mehrwertsteuer auf der Einfuhr

Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8,1 % der Bemessungsgrundlage. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,6 % (z. B. für Nahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente). Details finden Sie unter folgendem Link: MWST-Gesetz Art. 25.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden Steuerbeträge bis 5 Schweizerfranken nicht erhoben. Dieser Steuerbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von 62 Schweizerfranken beim MWST-Satz von 8,1 % oder 193 Schweizerfranken beim MWST-Satz von 2,6 %.

Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Entgelt, das Sie für die Waren bezahlen oder bezahlt haben. Dies gilt auch für im Internet ersteigerte Waren. Basis bildet die Rechnung oder der Kaufvertrag. Andernfalls wird der Marktwert besteuert, z. B. bei Geschenken. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführte Ware bezahlen müsste.

Ebenfalls zur Bemessungsgrundlage gehören alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (z. B. Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und Verzollungskosten) sowie die Einfuhrabgaben (z. B. Zollabgaben). Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört die ausländische MWST, sofern sie vom Lieferanten auf der Rechnung oder dem Kaufvertrag aufgeführt wurde.

Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken umgerechnet. Dazu wird der notierte Devisenkurs (Verkauf) des letzten Börsentags vor der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld verwendet, in der Regel der Kurs des Vortags; Devisenkurse (Verkauf).

Fehlen Wertangaben oder werden diese Angaben bezweifelt, können wir den Warenwert schätzen.

Informationsveranstaltungen Berufe und Ausbildung

Bei uns ist jeder Tag anders

Mit der digitalen Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) werden auch die bisherigen Berufe «Zollfachmann/frau» und «Grenzwächter/innen» zu einem neuen, einheitlichen Beruf vereint. Die Ausbildung zum «Fachspezialisten / Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit» startet Mitte 2021. Unsere Mitarbeitenden werden für umfassende Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet und spezialisieren sich darauf in mindestens einem Bereich weiter. Sie werden einheitlich uniformiert und aufgabenbezogen bewaffnet. Durch diese Massnahmen sind die Mitarbeitenden flexibler und wir können unsere Kräfte zielgerichteter und wirkungsvoller einsetzen.

Wohin geht die Reise? Momentan werden die Ausbildungsmodule erarbeitet und die neue Laufbahn entwickelt. Wichtige Voraussetzungen, die du mitbringen musst, sind die Bereitschaft fürs Arbeiten im Schichtbetrieb während 7 Tagen/24 Stunden, in Uniform und bewaffnet. Bist du interessiert? Weitere Informationen findest du ab Herbst 2020 an dieser Stelle. Sei von Anfang an dabei und gestalte den neuen Zoll aktiv mit!

Interessiert dich die Transformation von der EZV zum BAZG? Folge diesem Link: www.dazit.admin.ch

Berufsinformationsanlässe

Wir beim BAZG schreiben Gesundheit gross – und arbeiten aktiv daran, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Aus diesen Gründen ist es aktuell unmöglich, physische Berufsinformationsanlässe (BIA) an unseren Standorten durchzuführen.

Informationen zum Berufsbild sowie zum Bewerbungsablauf werden hier laufend aktualisiert. Die Rekrutierung startet am 16. November 2020. Wird deine Frage nicht beantwortet? Dann kontaktiere uns.

Öffnungszeiten und Adressen Handelswaren

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Öffnungszeiten und Adressen Privatwaren im Reiseverkehr

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt.

Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Einreisevoraussetzungen in die Schweiz

Die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu den Schengen-Staaten sind per 15. Juni 2020 aufgehoben und es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich  

Weitere Informationen

Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer

Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer

Wir können Ihnen die ausländische MWST nicht zurückerstatten.

Für Auskünfte über deren Rückforderung wenden Sie sich bitte an die entsprechende ausländische Zollbehörde oder lassen Sie dies durch den ausländischen Lieferanten abklären.

Strassenabgaben

MWST-Steuersätze ab 2024

Störungsmeldungen E-Vignette

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/referenzparagraphen_fuer_standardinhalte.html