Der Verkaufspreis im Ausland beläuft sich auf:

Für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen muss eine Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Schweizerfranken beträgt. Abgabepflichtig sind alle im Inland oder Ausland immatrikulierten Motorfahrzeuge und Anhänger, welche nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die Autobahnvignette ist jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres gültig.
Land |
Währungs- |
Vereinigtes Königreich |
Dänemark DK |
Polen PL |
Tschechische Republik CZ |
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Währung |
EUR |
GBP |
DKK |
PLN |
CZK |
Preis |
42.00 |
35.50 |
319.00 |
207.00 |
1040.00 |
Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis.
Die E-Vignette wird im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt. Der Bundesrat wird im zweiten Quartal 2023 über den Einführungszeitpunkt entscheiden. Die Einführung im Verlauf des Jahres birgt den Vorteil, dass die Systeme schrittweise optimiert werden und das BAZG dadurch mit den gesammelten Erfahrungen den Verkauf für das Vignettenjahr 2024 angehen kann.
Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein.
Neu ist bei der E-Vignette die Bindung an das
Kontrollschild statt an das Fahrzeug. Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.
Die E-Vignette wird über einen Webshop bezogen werden können.
Weitere wichtige Informationen zur Vignette wie Abgabepflicht, Befreiungen, Widerhandlungen/Kontrollen, Kauf der Vignette, Anbringung am Fahrzeug, Rücknahme/Rückerstattung und Austausch finden Sie hier: Nationalstrassenabgabe (PDF, 142 kB, 01.05.2023)
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Verkehrsabgaben
3003 Bern