FAQ - Vignette

Wo muss ich die Vignette ankleben?
Kleben Sie die Vignette wie folgt direkt und ohne Hilfsmittel am Fahrzeug an:

  • bei Motorfahrzeugen auf der Innenseite der Frontscheibe. Montieren Sie die Vignette nicht im Tönungsstreifen;
  • bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Brauche ich für einen Anhänger/Wohnwagen auch eine Vignette?
Ja. Anhänger und Wohnwagen sind abgabepflichtig. Die Ausnahmen von der Abgabepflicht finden Sie hier.

Benötigt mein Wohnmobil ebenfalls eine Vignette?
Ja. Wohnmobile sind bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t abgabepflichtig. Übersteigt das Gesamtgewicht 3,5 t, ist die Schwerverkehrsabgabe zu bezahlen.

Benötigen auch Oldtimerfahrzeuge eine Vignette?
Ja. Auch Oldtimer (Veteranen) sind vignettenpflichtig.

Kann ich bei der Einreise in die Schweiz die erste Autobahnausfahrt ohne Vignette benutzen?
Nein. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Abgabe - unabhängig der Streckendistanz - auf jeden Fall zu bezahlen.

Kann ich die Vignette bei einem Fahrzeugwechsel vom alten Fahrzeug übernehmen?
Nein. Das Ablösen und Übertragen der Vignette auf andere Fahrzeuge ist verboten. Abgelöste Vignetten sind ungültig.

Ich fahre zwei Fahrzeuge mit einem Wechselschild. Benötige ich für beide Fahrzeuge eine Vignette?
Ja, beide Fahrzeuge benötigen eine eigene Vignette.

Ich bereise die Schweiz dieses Jahr nur einmal. Muss ich trotzdem eine Jahresvignette kaufen?
Ja. Momentan werden keine Vignetten für eine kürzere Gültigkeitsdauer abgegeben. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kennt die Schweiz keine Stückelung der Abgabe.

Wird die Vignette bei einem Scheibenbruch ersetzt?
Ja. Die Vignette wird im Falle des Austauschs der Windschutzscheibe kostenlos ausgetauscht. Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.

Bei Schweizer Fahrzeugen wird der Ersatz durch die Versicherung organisiert.

Kontakt

Öffnungszeiten + Adressen

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Verkehrsabgaben
3003 Bern

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen

Tel.
+41 58 467 15 15

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