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E-Vignette auf neues Kontrollschild übertragen

Wenn Sie das Kontrollschild Ihres Fahrzeugs ändern (z.B. aufgrund eines Umzugs, Verlusts oder Diebstahls), können Sie Ihre Vignette auf das neue Kontrollschild übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass Fahrzeug und Halter/-in identisch bleiben.

Wählen Sie das Zulassungsland Ihres Fahrzeugs:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern