Vorgang für die Übertragung der E-Vignette (Schweiz)
Sie können Ihre E-Vignette entweder sofort über das Via-Portal übertragen oder alternativ mit der «Quittung - Via» über das Antragsformular. Beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anfrage mehrere Tage in Anspruch nehmen kann und bestimmte Dokumente erforderlich sind.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sofortige Übertragung über das Via-Portal
Prüfen Sie zunächst, ob das Ticket im Via-Portal e-vignette.ch noch vorhanden ist. Dies ist nur möglich, wenn Sie denselben Browser wie beim Kauf verwenden und die Cookies nicht gelöscht haben.
Vorgehen:
- Checken Sie den Ticket-Bereich im Via-Portal
- Falls das Ticket angezeigt wird: Folgen Sie der Anleitung zur Selbständerung
- Bei «Keine Tickets gefunden»: Die Änderung im Portal ist nicht möglich, prüfen Sie Variante 2 (siehe unten)
2. Mit der «Quittung - Via» (über das Antragsformular)
Bei der Bestellung Ihrer E-Vignette haben Sie eine E-Mail mit der «Quittung - Via» erhalten. Wenn Sie dieses Dokument noch haben, können Sie eine Änderung beantragen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und die «Quittung - Via» hochladen.
Formular für einen Antrag auf E-Vignetten Übertragung
Hinweis zur Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Änderung wird wirksam, sobald Sie eine Bestätigung des Wechsels erhalten.
Benötigte Dokumente
Sie benötigen folgende Dokumente (in elektronischer Form), um nachzuweisen, dass es sich um dasselbe Fahrzeug und denselben Halter/-in handelt:
- Der alte Fahrzeugausweis (mit dem alten Kontrollschild). Wenn Sie den alten Fahrzeugausweis nicht mehr besitzen, ist ein anderer Nachweis erforderlich (z. B. eine Versicherungsbescheinigung).
- Der neue Fahrzeugausweis (mit dem neuen Kontrollschild).
Wichtig: Falls Sie kein Ticket im Via-Portal oder keine «Quittung - Via» mehr haben, ist eine Übertragung nicht möglich.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Taubenstrasse 16
3003 Bern