Vorgang für die Übertragung der E-Vignette (Ausland)
Beantragen Sie eine Änderung Ihrer E-Vignette, indem Sie das erforderliche Formular ausfüllen und die benötigten Dokumente bereitstellen. Die Bearbeitung kann mehrere Tage dauern.
Bei der Bestellung Ihrer E-Vignette haben Sie eine E-Mail mit der «Quittung - Via» erhalten. Wenn Sie dieses Dokument noch haben, können Sie eine Änderung beantragen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und die «Quittung - Via» hochladen.
Formular für den Antrag auf eine E-Vignetten-Übertragung
Hinweis: Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Tage. Die Änderung ist wirksam, sobald Sie eine Bestätigung des Wechsels erhalten.
Benötigte Dokumente
Sie müssen folgende Dokumente (in elektronischer Form) vorbereiten, um nachzuweisen, dass es sich um dasselbe Fahrzeug und denselben Halter/-in handelt:
- Der alte Fahrzeugausweis (mit dem alten Kontrollschild). Wenn Sie den alten Fahrzeugausweis nicht mehr besitzen, ist ein anderer Nachweis erforderlich (z. B. eine Versicherungsbescheinigung).
- Der neue Fahrzeugausweis (mit dem neuen Kontrollschild).
Wichtig: Falls Sie keine «Quittung - Via» mehr haben, ist eine Übertragung nicht möglich.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Taubenstrasse 16
3003 Bern