LSVA III kurz erklärt

Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) erreicht bald sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein. 

Neues Systemkonzept

Das neue Systemkonzept zur Erhebung der LSVA baut auf vorhandenen Standardservices auf, welche den Fahrzeughaltern durch private Anbieter (Provider) angeboten werden können. Anstelle der Definition und Beschaffung eines Erfassungsgerätes (wie das bei der LSVA II der Fall ist) definiert der Bund neu die durch die Provider einzuliefernden Daten und deren Qualität. Die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung wird damit zur Serviceleistung. Dieser Systemansatz ist offen für Neuerungen am Anbietermarkt, welche insbesondere auch der schnellen technologischen Entwicklung folgt.

Erfassungsdienste

Inländische Fahrzeughalter müssen die Fahrleistung weiterhin elektronisch erfassen. Dazu können sie künftig aus den nachfolgenden Erfassungsdiensten einen Anbieter auswählen. Das Inkasso erfolgt bei allen inländischen Fahrzeughaltern unabhängig vom gewählten Erfassungsdienst durch das BAZG.

  1. NETS (National Electronic Toll Service): Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Grundversorgung im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher. Ein durch den Bund beschaffter Anbieter wird diesen Service den Fahrzeughaltern kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Einbau eines Erfassungsgerätes in einer autorisierten Werkstätte entfällt. Im Rahmen des NETS können auch weitere Anbieter den Erfassungsdienst erbringen, wozu sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.

  2. EETS (European Electronic Toll Service): Der europäische elektronische Mautdienst EETS ist seit Anfang 2021 in der Schweiz verfügbar. Dieser Erfassungsservice entspricht bereits dem neuen Systemkonzept. EETS soll zum Haupterfassungsdienst für die ausländischen Fahrzeuge werden und ersetzt schrittweise das heutige manuelle System mit den Abfertigungsterminals an der Grenze. Künftig sollen auch inländische Fahrzeuge EETS nutzen können. Auch EETS-Provider müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie ihren Service für die LSVA anbieten können.

Medienmitteilungen

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