Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen

Ob Sie ein unverzolltes Fahrzeug in der Schweiz verwenden dürfen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben. 

 

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug benutzen. Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert zur definitiven Einfuhr in die Schweiz anmelden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die Ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum Gebrauch überlassen möchten. Spezialregelungen sind lediglich in wenigen Fällen vorgesehen.

 
 

Personen mit Wohnsitz im Ausland

Sie dürfen ein unverzolltes Fahrzeug nur während einer beschränkten Zeit und nur für private Zwecke in der Schweiz benutzen.

 

Widerhandlungen

Wenn Sie unberechtigt ein unverzolltes Fahrzeug in der Schweiz benutzen oder Formalitäten nicht einhalten, müssen Sie die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug (Zoll, Automobilsteuer, Mehrwertsteuer) nachentrichten. Zudem müssen Sie mit der Einleitung eines Zollstrafverfahrens rechnen. 

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/strassen--und-wasserfahrzeuge/einfuhr-in-die-schweiz/unverzollte-fahrzeuge-voruebergehende-in-der-schweiz-benutzen.html