Erläuterungen zu den Formularen
Bitte bewahre alle Formulare während des Bewerbungsverfahrens auf resp. bring sie mit, wenn verlangt.
Augenuntersuchung
Das von einem Augenarzt oder Optiker ausgefüllte Formular «Augenuntersuchung» kannst du ebenfalls elektronisch einreichen. Als Mindestanforderungen gelten die Sehschärfe korrigiert oder unkorrigiert von mindestens 0,7 am besseren und 0,5 am schlechteren Auge (für Brillen- oder Kontaktlinsenträger unkorrigiert binokular mindestens 0,1) und ein normales Unterscheidungsvermögen von Farben.
Strafregisterauszug
Im Internet kannst du den Auszug unter www.strafregister.admin.ch oder direkt an einem Postschalter bestellen und bezahlen. Der Auszug darf maximal ein Monat alt sein. Über noch nicht verzeichnete Vergehen informiere uns von dir aus vor dem Testverfahren.
Medizinischer Fragebogen
Mit dem Aufgebot zum sportmedizinischen Gesundheits-Check erhältst du einen medizinischen Fragebogen. Füll im Bogen alle Punkte wahrheitsgetreu und gut leserlich aus. Nicht der Wahrheit entsprechende Antworten können jederzeit zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen.
Bitte nimm folgende Formulare an den sportmedizinischen Gesundheits-Check mit:
- Ausgefüllter medizinischer Fragebogen
- Kopie «Augenuntersuchung» (Form. 61.07)
- Bei Brillen- oder Kontaktlinsenträgern: Brille/Kontaktlinsen mit Rezept
Auszug aus dem Betreibungsregister
Wir erwarten geregelte finanzielle Verhältnisse. Deine Gemeindeverwaltung gibt Auskunft, bei welcher Behörde du den Auszug aus dem Betreibungsregister erhältst. Der Auszug sollte mindestens die letzten fünf Jahre abdecken und maximal ein Monat alt sein.
Militärdienst Doppelbürger
Als Schweizer leistest du die Militärdienstpflicht in der Schweiz. Wenn du Doppelbürger bist, unterliegst du faktisch der Pflicht, auch im Herkunftsstaat Militärdienst zu leisten. Damit nicht die Gefahr besteht, dass du bei einer Einreise ins Herkunftsland ebenfalls noch einmal zur Militärdienstleistung eingezogen wirst, verlangen wir eine amtliche Bestätigung, dass du von der ausländischen Militärdienstpflicht befreit bist. Das entsprechende Konsulat kann eine solche Bestätigung abgeben.
Personensicherheitsprüfung
Für Angestellte des Bundes mit regelmässigem Zugang zu vertraulich klassifizierten Informationen wird eine Sicherheitsprüfung verlangt. Als zukünftiger/e Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit trifft dies bei dir zu. Der Arbeitsvertrag enthält einen entsprechenden Zusatz.
Das Verfahren ist umfangreich und dauert recht lange, wodurch deine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden könnte. Daher werden wir im Anstellungsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt anbringen. Bei einer negativen Personensicherheitsüberprüfung kann dein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Du erhältst von uns im Verlauf der Bewerbungsphase die notwendigen Unterlagen.