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Checkliste für Export mit Passar

Das neue Warenverkehrssystem «Passar» erleichtert seit März 2024 den Export von Handelswaren aus der Schweiz. Erfahren Sie, wie Sie die Umstellung von E-dec auf Passar durchführen und welche Schritte für eine erfolgreiche Ausfuhr notwendig sind. Prüfen Sie mögliche Zollerleichterungen und stellen Sie sicher, dass alle Begleitdokumente vollständig sind. Registrierung im ePortal erforderlich.

Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

Ausfuhren mit E-dec bleiben noch bis Ende 2025 möglich.
E-dec Web kann bis auf Weiteres weiterbenutzt werden. Der Termin für die Ablösung durch Declar wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Sie haben bisher Waren mit E-dec Export oder E-dec Web exportiert? So gehen Sie bei der Umstellung auf Passar vor:

Umstellung auf Passar Ausfuhr

So gehen Sie bei der Ausfuhr vor