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Vorübergehende Ausfuhr

Die vorübergehende Ausfuhr erlaubt es Ihnen, Waren zur vorübergehenden Nutzung gebührenfrei ins Ausland zu bringen und nach der Nutzung unverändert wieder einzuführen. Das detaillierte Verfahren spart Abgaben und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Überwachung. Die Voraussetzungen und spezifischen Zolldokumente wie ZAVV oder Carnet ATA müssen erfüllt bzw. verwendet werden.

Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung ZAVV

Die Zollanmeldung für vorübergehende Verwendung (ZAVV) ermöglicht es Ihnen, Waren temporär in die Schweiz einzuführen, ohne Sicherheitsleistung bei Ausfuhr. Sie müssen die Waren vor Ablauf der gültigen Frist zurückbringen oder exportieren. Der Prozess ist auf zwei Jahre begrenzt, kann aber unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.

Vorübergehende Ausfuhr (ZAVV + Carnet ATA)

Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist für inländische Waren vorgesehen, die lediglich für eine begrenzte Zeit im Ausland verwendet und danach abgabenfrei wiedereingeführt werden.

Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument für den temporären Warenverkehr. Es erleichtert die Abwicklung von Zollformalitäten in der Schweiz und im Ausland ohne zusätzliche nationale Dokumente oder Sicherheiten.

Pferde - Vorübergehende Ausfuhr

Mit dem neuen Warenverkehrssystem «Passar» ändern sich die Zollabläufe bei der vorübergehenden Ausfuhr von Pferden. Sie können Ihr Pferd für Sportveranstaltungen, Tests oder Urlaub ins Ausland bringen. Eine Zollanmeldung oder ein Carnet ATA ist erforderlich, ausser bei unsicherem Verkauf.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen