Carnet ATA
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument für den temporären Warenverkehr. Es erleichtert die Abwicklung von Zollformalitäten in der Schweiz und im Ausland ohne zusätzliche nationale Dokumente oder Sicherheiten.
eATA – Das gilt an der Schweizer Grenze
Am 01.06.2026 wurde das digitale Carnet ATA (eATA) in 30 Ländern eingeführt, darunter auch in der Schweiz.
Carnet-ATA-Anmeldungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.06.2026 sind grundsätzlich in digitaler Form vorzulegen. Auf Verlangen kann das BAZG die Ein- oder Wiederausfuhr zusätzlich zur digitalen Version auch im Papier-Carnet ATA vermerken, beispielsweise wenn die Waren in einem Land verwendet werden sollen, das das digitale Carnet ATA nicht akzeptiert oder wenn Wirtschaftsbeteiligte keine digitale Anmeldung vorlegen können.
Carnets ATA, die bis einschliesslich 31.05.2026 ausgestellt wurden, können ausschliesslich in Papierform verwendet werden.
Die Abwicklung des Durchfuhrverfahrens erfolgt im Warenverkehrssystems «Passar».
Mehr Informationen
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument. Es wird für die vorübergehende Ein-, Aus- und Durchfuhr (Transit) von Waren verwendet. Mit diesem Zolldokument können Sie die Zollformalitäten für die Schweiz und für das Ausland erledigen. Bei den Grenzübertritten müssen Sie weder ein nationales Zolldokument beantragen noch eine Sicherheit gegenüber den Zollbehörden leisten.
Das Carnet ATA erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern. Die Sicherstellung der Einfuhrabgaben leisten Sie bei dieser Ausgabestelle. Es ist ein Jahr gültig.
In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet (siehe KMU-Portal: Adressen Handelskammer).
Sie können das Carnet ATA auch für mehrere Grenzübertritte verwenden. Als Inhaber des Carnet ATA haben Sie stets die Möglichkeit, alle Waren oder nur Teile davon aus der Schweiz bzw. zurück ins Inland zu bringen.
Das Carnet ATA können Sie vor allem verwenden für:
- Waren, die Sie an einer öffentlichen Ausstellung präsentiert wollen.
- Warenmuster zur Vorführung oder Bestellungsaufnahme (Uhren, Schmuck, Kleider, Schuhe etc.).
- Berufsausrüstung
Die Anwendungsbereiche werden jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt. In Zweifelsfällen wenden Sie sich direkt an die dortigen Zollbehörden.
Weitere Informationen zum Carnet ATA finden Sie in der Ziffer 4.12 der Richtlinie 10-60 (Verfahren der vorübergehenden Verwendung) (siehe unter Weitere Informationen).