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Spirituosensteuer

Falls Sie Alkohol, alkoholhaltige oder mit Alkohol hergestellte Erzeugnisse mit mehr als 1,2 % Vol. einführen, müssen Sie eine Spirituosensteuer bezahlen.

Ausnahme: Diverse Importeure verfügen über eine Ausnahmebewilligung. Sie können so Spirituosen für ihr Steuerlager einführen, ohne Spirituosensteuern zu bezahlen.

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont