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Alkohol

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Alkohol: Produktion im Inland, wichtige Statistiken, Regeln für Verkauf und Ausschank sowie Massnahmen zu Prävention, Jugendschutz und Werbung. Zudem finden Sie Informationen zu Steuern, Ein- und Ausfuhr, dem Umgang mit Ethanol und dem Spirituosenregister.

Alkoholgesetz und Geschichte

Das Alkoholgesetz regelt den Umgang mit Spirituosen und hochgradigem Alkohol, jedoch nicht mit Gärprodukten wie Bier und Wein.

Inlandproduktion

Die Bundesbehörden erteilen Brennereikonzessionen für die Produktion von Spirituosen und beschreiben die Verfahren zur Herstellung unter unterschiedlichen Produktionsarten, insbesondere für Privatpersonen.

Einfuhr von Spirituosen

Für die Einfuhr von Spirituosen in die Schweiz benötigen Sie keine Einfuhrbewilligung. Privatpersonen und Unternehmen müssen jedoch Steuern und andere Gebühren entrichten. Die Zollgebühren variieren je nach Herkunftsland. Reisende können kleine Mengen steuerfrei mitführen.

Ausfuhr von Spirituosen

Schweizer Brennereien und Betrieben, welche Spirituosen und alkoholhaltige Lebensmittel exportieren, wird bei der Ausfuhr die fiskalische Belastung zurückerstattet.

Statistiken Alkohol

Hier finden Sie Informationen über die Einfuhr von Spirituosen, alkoholischen Erzeugnissen und unvergälltem Ethanol sowie die Produktion von Spirituosen, die durch Destillation und Fabrikation erzeugt werden.

Besteuerung alkoholischer Getränke

In der Schweiz wird auf Spirituosen und Bier eine Steuer erhoben, Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei. Für die Erhebung der Spirituosensteuer ist der Bereich Alkohol (ALK) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG zuständig.

Einstufungsanfragen für Spirituosen und alkoholhaltige Produkte

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bietet verbindliche Zolltarifauskünfte für Import- und Exportanfragen zu Spirituosen und alkoholhaltigen Produkten. Für im Inland hergestellte Produkte, die nur in der Schweiz verkauft werden, kann eine Einstufung ohne Zolltarifbeantragung angefordert werden.

Handel mit Spirituosen

Der Artikel 39 des Alkoholgesetzes (AlkG; SR 680) bestimmt, dass der Begriff Handel immer dann zutrifft, wenn gebrannte Wasser zu Trinkzwecken verkauft, vermittelt oder auf eine andere Weise abgegeben werden.

Allgemeine Informationen zu Prävention und Jugendschutz

Der Bereich Alkohol (ALKO) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ist für die Erhebung der Spirituosensteuer sowie für die Kontrolle von Produktion und Bewerbung von Spirituosen zuständig und erfüllt somit einen Teil der so genannten strukturellen Prävention. Ausserdem kontrolliert ALKO die Einhaltung der alkoholrechtlichen Bestimmungen und sanktioniert Verstösse.

Werbung Alkohol

Das Alkoholgesetz erlaubt für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nur produktebezogene Werbung. Die Darstellung eines positiven Lebensstils ist z.B. nicht erlaubt. Zudem sind alle Formen von Vergünstigungen oder Sonderangeboten untersagt.

Ethanol

Die Seite informiert über die Verwendung von Ethanol, hauptsächlich denaturiert, sowie die erforderlichen Bewilligungen und Verfahren für den steuerfreien Einsatz von undenaturiertem Ethanol in der Industrie.

Ethanol- und Spirituosenregister

Das Ethanol- und Spirituosenregister bietet eine Übersicht über die aktuell gültigen Bewillgungen für die Verwendung von Ethanol und das Betreiben von Steuerlagern.

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont