Alkoholprävention im BAZG
Der Bereich Alkohol (ALKO) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ist für die Erhebung der Spirituosensteuer sowie für die Kontrolle von Produktion und Bewerbung von Spirituosen zuständig und erfüllt somit einen Teil der so genannten strukturellen Prävention. Ausserdem kontrolliert ALKO die Einhaltung der alkoholrechtlichen Bestimmungen und sanktioniert Verstösse.
Der restliche Bereich der Alkohol-Prävention (insbesondere die Verhaltensprävention oder die Testkäufe) liegen in der Kompetenz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAG unter folgender Adresse: Alkohol und unter dem Kontakt alkohol@bag.admin.ch.
Alkoholzehntel
In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich einen Teil des Reingewinns aus der Spirituosenbesteuerung, nämlich den Alkoholzehntel. 10% des Gewinns geht an die Kantone, 90% fliesst in die Bundeskasse.
Präventionsinstrumente - Allgemeine Informationen
Verkaufs- oder Servicemitarbeitende im Detailhandel, im Gastgewerbe oder bei Veranstaltungen sind täglich in direktem Kontakt mit den Kundinnen und Kunden. Sie stehen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche an vorderster Front und tragen bei der Prävention deshalb die grösste Verantwortung. Sie müssen entscheiden, an wen sie Alkohol abgeben dürfen und an wen nicht.
Kontakt Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont