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Geschichte und Regelung des Alkoholgesetzes

Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, AlkG), trat am 1. Januar 1933 in Kraft und wurde seither mehrfach revidiert. Bereits vorher gab es alkoholrechtliche Regelungen in der Schweiz, allerdings kein umfassendes Gesetz wie das heutige AlkG. Dieses zielt darauf ab, die Herstellung gebrannter Wasser, ihre Reinigung, ihre Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, ihr Verkauf und ihre fiskalische Belastung zu regeln und durch die Besteuerung den Konsum von Alkohol zu reduzieren.

Alkohol ist nicht gleich Alkohol

Historisch bedingt fallen nicht alle Arten von Alkohol unter das Alkoholgesetz. Dieses wurde erlassen, um dem übermässigen Konsum von Schnaps Einhalt zu gebieten. Das Alkoholgesetz betrifft alle Spirituosen, Likörweine, Brände, Aperitifs sowie hochgradigen Alkohol für industrielle Zwecke (Ethanol). Die klassischen Gärprodukte Bier, Wein und Obstweine fallen nicht unter das Alkoholgesetz.

Informationen zu den Spirituosen finden Sie in dieser Rubrik, Wissenswertes über die Besteuerung und den Import von Bier ist unter Biersteuer zu lesen. Für den Wein ist das Bundesamt für Landwirtschaft zuständig, das die entsprechenden Informationen auf seiner Website anbietet.

Geschichte der Alkoholfrage und -politik

Mit der Einführung des Alkoholgesetzes wurde 1887 die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) geschaffen. Die EAV war bis Ende 2017 für die Umsetzung des «Gesetzes über die gebrannten Wasser», wie das Alkoholgesetz genau heisst, zuständig. Anfang 2018 wurde die EAV in das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG integriert.

Ausführliche, sorgfältig recherchierte und reich illustrierte Informationen über die Geschichte der Alkoholfrage, der schweizerischen Alkoholpolitik und der EAV von 1887 bis 2015 liefert das Buch «Rausch und Ordnung».

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In gegenseitigem Einverständnis mit dem Bundesamt für Gesundheit wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG die Statistik «Konsum alkoholischer Getränke je Kopf der Wohnbevölkerung in der Schweiz» nicht mehr erstellen. Verschiedene Indikatoren, die den Pro-Kopf-Konsum und -Verkauf von Alkohol in der Schweiz widerspiegeln, sind auf der Website von MonAM (Schweizer Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten) verfügbar.

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont