Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Authorised Economic Operator, kurz AEO genannt, ist ein Status, der Unternehmen erteilt wird, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig und besonders vertrauenswürdig gelten – mit dem Ziel der Absicherung der durchgängigen «supply chain» vom Hersteller bis zum Endverbraucher.
Entstehung und Entwicklung
Das AEO-Konzept wurde von der Weltzollorganisation (WZO) als Reaktion auf die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage entwickelt (SAFE Framework). Basierend auf dem Gedanken der Partnerschaft zwischen Zollbehörden und der Wirtschaft, enthält es Rahmenbedingungen für ein zeitgemässes und effektives Risikomanagement für die Zollverwaltungen. Nachdem die EU, Bestimmungen zur Sicherung der Warenkette erlassen und im Zollkodex aufgenommen hat (Security Amendment), führte sie das AEO-Programm ein (2008). Diese Sicherheitsmassnahmen betreffen sowohl die Ein-, Aus- als auch die Durchfuhr von Waren. Um wirtschaftliche wie auch verkehrstechnische Auswirkungen auf die Schweiz zu verhindern, wurde mit der EU in der Folge ein Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit abgeschlossen (Integration Sicherheitsraum). Seit nunmehr rund 15 Jahren kann in der Schweiz freiwillig ein AEO-Status beantragt werden. Zuständig für die Zertifizierung und Verwaltung des unbefristeten Zertifikats ist das BAZG.
Weitere internationale Abkommen zur gegenseitigen Statusanerkennung (sog. Mutual Recognition Agreement) werden laufend geprüft und die weltweiten Entwicklungen (u.a. EU-Zollreform) beobachtet.