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Transportprozess mit Passar

Mit Passar 1.0 wurde der neue Grundprozess im Warenverkehr in den Verkehrsrichtungen Durchfuhr und Ausfuhr eingeführt. Neben dem bekannten Warenprozess kommt neu ein Transportprozess hinzu.

Der neue, einheitliche Grundprozess im Warenverkehr sieht vor, dass eine Warenanmeldung mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert) werden muss, damit sie aktiviert werden kann. Erst mit der Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich.

Die Referenzierung mit einer Transportanmeldung bildet ausserdem die Voraussetzung für eine vollautomatisierte Aktivierung von Warenanmeldungen – und für eine entsprechende Beschleunigung der Grenzprozesse.

Empfehlung an ZE/ZV

Das BAZG empfiehlt den zugelassenen Empfängern und Versendern (ZE/ZV), die Activ App für den Grenzübertritt zu nutzen in Zusammenhang mit folgenden Geschäftsfällen: Eröffnung internationale Durchfuhren am Domizil eines ZV (WP3), Internationale Durchfuhr Bestimmung CH mit Abschluss am Domizil eines ZE (WP7) und Direkte Durchfuhr (WP4).

Am Domizil erfolgt die Aktivierung manuell durch den ZV (WP3) bzw. den ZE (WP7).

Die Activ App kann für die nationale Durchfuhr (WP8) nicht verwendet werden.

FAQ

Weitere Informationen

Passar 1.0

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen