Alkoholzehntel

In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich einen Teil des Reingewinns aus der Spirituosensteuer, nämlich den Alkoholzehntel (10% gehen an die Kantone, 90% fliessen in die Bundeskasse). 2024 wurde den Kantonen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl 26'578’265 Franken ausgerichtet.

Die Kantone sind verpflichtet, ihren Anteil am Alkoholzehntel für die Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch einzusetzen. Nach der Verteilung der Beträge an die Dachorganisationen erstatten Letztere dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels.

Eine Zusammenfassung der Verwendung der Alkoholzehntels aller Kantone finden Sie auf der Seite „Berichte der Kantone“.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

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