Prävention und Jugendschutz

Allgemein lassen sich zwei Arten der Prävention unterscheiden: die Verhaltensprävention, die auf eine Stärkung der psychosozialen Fähigkeiten abzielt, und die strukturelle Prävention, die den Rahmen für die individuelle Entwicklung festlegt. Strukturelle Massnahmen zeigen sehr gute Ergebnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, insbesondere, wenn sie durch Verhaltensmassnahmen unterstützt werden.

Strukturelle Prävention ist definiert als die Zahl der Massnahmen, die in einem bestimmten Umfeld (Setting) getroffen werden und die zur Gesundheitsförderung beitragen. Die Gestaltung des öffentlichen Raums, das Angebot und die Infrastruktur für junge Menschen tragen ebenfalls zur Vorbeugung alkoholbedingter Probleme bei.

Strukturelle Alkoholprävention in der Schweiz

Der Bereich Alkohol (ALK) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ist für die Regelung des Handels und der Werbung im Bereich Alkohol zuständig und und ist in erster Linie für die strukturelle Prävention verantwortlich. Dazu gehören Beschränkungen des Zugangs zu alkoholischen Getränken (Verkaufszeiten, Mindestalter für die Alkoholabgabe usw.), Werbebeschränkungen sowie Preis- und Steuerpolitik.  Ausserdem kontrolliert ALK die Einhaltung der alkoholrechtlichen Bestimmungen und sanktioniert Verstösse.

In der Schweiz verbietet das Gesetz den Verkauf oder die kostenlose Abgabe von

  • Bier, Wein und Apfelwein (gegorene Getränke) an unter 16-Jährige;
  • Spirituosen (gebrannte Wasser oder Mischgetränke, die solche enthalten) an unter 18-Jährige.

Kantone und Verkaufsstellen dürfen auch strengere Regeln anwenden – so werden beispielsweise im Tessin oder in einigen Warenhäusern gar keine alkoholischen Getränke an unter 18-Jährige verkauft.

Das Verkaufspersonal spielt beim Jugendschutz eine zentrale Rolle. Falls Zweifel am Alter der jugendlichen Kundinnen und Kunden bestehen – was gegenüber Heranwachsenden sehr oft der Fall und ganz normal ist –, ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerschein) zu verlangen, um das genaue Alter zu bestimmen. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, das klar auf die Abgabebeschränkung aufmerksam macht.

Zusammengefasst ist ALK somit zuständig für die Alkoholsteuern, die Kontrolle von Produktion und Handel sowie die Werbebeschränkungen und die Vorschriften zum Mindestabgabealter.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont

Tel.
+41 58 462 65 00
Fax
+41 58 463 18 28

alkohol@bazg.admin.ch

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