Spirituosensteuer

Falls Sie Alkohol, alkoholhaltige oder mit Alkohol hergestellte Erzeugnisse mit mehr als 1,2 % Vol. einführen, müssen Sie eine Spirituosensteuer bezahlen.

Ausnahme: Diverse Importeure verfügen über eine Ausnahmebewilligung. Sie können so Spirituosen für ihr Steuerlager einführen, ohne Spirituosensteuern zu bezahlen.

Weitere Informationen

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/inland-abgaben/monopolgebuehren-spirituosensteuer.html