Datenschutzerklärung

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung legen wir dar, welche Daten mit der Nutzung von QuickZoll zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.

Datenerhebung: welche Daten werden erhoben

Die App QuickZoll erfasst und übermittelt dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) folgende Daten:

Für den Betrieb der App notwendige Daten

  • Anzahl Reisende
  • angemeldete Waren
  • Abgabenbeträge
  • Zeitfenster
  • Quittungsnummer
  • Datum
  • Ihre Bemerkungen
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • die iOS- oder Android-Version (auf Ihrem Smartphone oder Tablet)
  • die Version der App
  • Die verwendete Sprache der App

Anonymisierte Nutzungsdaten (Dynatrace)

  • Geräteinformationen - Modell / Softwareversion
  • Gerätezustand - Akkustand, RAM Füllstand
  • Verbindungsinformationen - IP-Adresse (anonymisiert), Mobilfunkstandard (WLAN/4G/3G/…)
  • Startzeitpunkt der Nutzung der App

Nur mit dem Einverständnis der Nutzerin oder des Nutzers (Dynatrace)

  • Crash-Reports (technische Daten beim Absturz der App oder fehlgeschlagenem Zahlungsprozess
  • Dauer der jeweiligen Nutzung der App
  • Dauer bis zur Bezahlung der Einfuhrabgaben
  • Dauer der Nutzung der in der App vorhanden Informationen vor der Bezahlung der Einfuhrabgaben
  • ob die Quittung an eine E-Mail-Adresse verschickt wurde
  • ob der QR-Code aufgerufen wurde
  • ob der Warenkorb verworfen wurde

Die Nutzerin oder der Nutzer kann die Übermittlung dieser Daten in der App unter «Information» jederzeit anpassen.

Datenbearbeitung

Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Gesetzgebung über den Datenschutz. Die erfassten Daten werden höchstens sechs Jahre ab der Erfassung aufbewahrt. Sie werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet, sofern sie nicht archiviert werden. Die Archivierung richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 152.1).

Berechtigungen (Zugriffsrechte)

Die erfassten Daten sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG zugänglich. Die Systementwickler/innen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie externe Systembetreuer/innen haben Zugang zu den Daten, wo dies notwendig ist.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Sofern nicht anders vorgesehen, behandelt das BAZG nicht allgemein bekannte Informationen vertraulich. Dritte haben im Grundsatz keinen Zugang. Das BAZG behält sich jedoch vor diese Daten, insbesondere im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeersuchen, den jeweiligen Behörden bekanntzugeben.

Verantwortlichkeiten

Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der App QuickZoll entstehen, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

http://www.disclaimer.admin.ch/index.html

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-private/services-private-einfuhr/quickzoll-app/datenschutzerklaerung_quickzoll.html