Ausfuhr aus der Schweiz

Bei der Ausreise aus der Schweiz müssen Sie für Ihre privaten Waren grundsätzlich keine besonderen Zollvorschriften beachten. Es sind keine Ausfuhrzölle zu bezahlen.

Klären Sie allerdings bereits vor der Ausreise allfällige Verbote und Bewilligungen sowie Beschränkungen mit den zuständigen Stellen ab. Etwa in den Bereichen Tiere, CITES-Artenschutz, Waffen, Kulturgüter u. a.: Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen.

Für die vorübergehende Ausfuhr ins Ausland von privaten Gegenständen bzw. die vorübergehende Ausreise aus der Schweiz mit wertvollen Gegenständen (Fotokamera und Laptop während Ferienaufenthalt, tragbare Musikinstrumente usw.) beachten sie bitte die Informationen zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen: Anhang 1 zu ZV Art. 63.1 und tragbare Musikinstrumente.

Ausländische Zollbehörden

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Zollbehörde.

Weitere Details finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/ausfuhr-aus-der-schweiz.html