Von kantonalen Zöllen, Magnum-Weinflaschen und einem neuen Familienmitglied

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

29.09.2020, gesammelt und illustriert von Roman Dörr, Zollexperte, Zollinspektorat Pratteln

Kantonale Zölle

«Über eine deutsche Internetseite habe ich zum ersten Mal Ersatzteile für meine Gartenstühle eingekauft. Mit dem Lieferanten habe ich den Preis für Ersatzteile, die Lieferkosten und die MWST von 7.7 Prozent vereinbart. Nun schreibt er mir von einer Zollgebühr, die ich noch bezahlen müsste, und dass diese je nach Kanton unterschiedlich ausfalle. Können Sie mir bitte mitteilen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe, wenn das Paket in den Kanton Appenzell Ausserrhoden geliefert wird?»

Das gilt: Seit 1848 ist die Einnahme von Zöllen Sache der Eidgenossenschaft. Es fallen also keine kantonalen Einfuhrabgaben an. Wie im Post- und Kurierverkehr Abgaben berechnet werden, finden Sie auf unserer Website unter «Einfuhr in die Schweiz».

Bratwürste für die Schweizergarde  

«Als ehemaliger Schweizergardist möchte ich der aktiven Garde als Überraschung je 120 Bratwürste und Cervelats in den Vatikan mitbringen. Ist das überhaupt möglich? Was muss ich beim Grenzübertritt in Chiasso und dem Transit durch Italien beachten, damit die Ware in Rom tatsächlich ankommt?»

Das gilt: Die Gardisten werden es zu schätzen wissen, wenn Sie ein Stück Heimat nach Rom bringen. Wir wünschen den dankbaren Abnehmern «guten Appetit». Die Ausfuhr der Würste aus der Schweiz im Reiseverkehr kann formlos getätigt werden. Sie schreiben eine Warenliste und weisen sie beim Grenzübertritt auf Verlangen beim Schweizer Zoll vor. Da der Vatikan ein Zollfreigebiet des Staates Italien ist, fragen Sie dazu bei unseren italienischen Kollegen nach den dortigen Transit- und Einfuhrbedingungen.

Bratwurst auf der Helebarde
«Hellebardier Binggeli, wie kommen Sie dazu, den Dienst mit einer Bratwurst auf der Hellebarde anzutreten?» «Wachtmeister, ich habe immer etwas dabei für Zwischendurch.»
© Roman Dörr, EZV

Magnum-Weinflaschen

«Ich möchte in Frankreich einige Magnum Flaschen mit teurem Wein kaufen und in die Schweiz einführen. Der Preis beträgt etwa 120 Franken pro Flasche. Ich benötige aber nur die leeren Flaschen, aus welchen ich wegen ihrer originellen Form Tischlampen herstellen möchte. Muss ich die Einfuhrabgaben auch dann entrichten, wenn ich den Wein nicht trinke, sondern zu Hause weggiesse?»

Das gilt: Schade um den teuren Wein! Bei einem Grenzübertritt mit Waren werden diese nach dem physischen Ist-Zustand angemeldet. Das heisst in Ihrem Fall, dass der Wein und die Flaschen verzollt und versteuert werden müssen. Es sei denn, Sie bringen nur leere Flaschen mit. Für Bestimmungen im Reiseverkehr beachten Sie bitte den nachstehenden Link zur Einfuhr in die Schweiz.

Grossvaters Auto  

«Mein italienischer Grossvater möchte mir von Alters wegen sein Auto verschenken. Er plant, zu mir in die Schweiz zu fahren und es mir persönlich zu übergeben. Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr an der Grenze an, wenn er in ein paar Wochen kommt? Oder wird es billiger, wenn er mir das Auto erst nächstes Jahr bringt? »

Das gilt: Schön, dass der Grossvater an Sie gedacht hat! Das Fahrzeug kann durch ihn oder durch Sie an jeder Grenzzollstelle oder einigen dafür bezeichneten Inlandzollstellen zur Einfuhr angemeldet werden. Was Sie alles mitbringen müssen, wird auf unserer Website zur definitiven Einfuhr erklärt. Sollte es sich um einen Erbvorbezug handeln, gelten die Regeln des Erbschaftsguts. Aufgrund der schweizerischen Emissionsvorschriften empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, vorgängig mit dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons Kontakt aufzunehmen.

Neues Familienmitglied

«Vor einigen Wochen wurde das Erbe meines verstorbenen Vaters geteilt, der während Jahrzehnten als Arzt im Ausland praktizierte. Davon bekomme ich nun die Praxiseinrichtung sowie ein weibliches Skelett, das den Behandlungsraum zierte. Dieses möchte ich so bald als möglich in die Schweiz einführen und in meiner eigenen Praxis aufstellen. Was muss ich tun, um „Susi“ als neues Familienmitglied bei uns begrüssen zu dürfen?»

Das gilt: Menschliche Präparate und Sammlungen von wissenschaftlichem Wert können unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei eingeführt werden. Bewilligungsstelle ist die Regionalebene des Zoll in Ihrem Wohnkanton (ehemals Kreisdirektion), der Sie einige Zeit vor der beabsichtigen Einfuhr ein schriftliches Gesuch stellen. Dies gilt auch für die Einfuhr als Erbschaftsgut.

Skelett Susi
«Komm, Susi, sag den Zöllnern grüezi!»
© Roman Dörr, EZV

Die Redaktion von Forum Z. wünscht ihren Leserinnen und Lesern einen bunten und unbeschwerten Herbst.

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