Von Diamantschmuck für die Gattin, Zollfeiertagen und weihnachtlichen Sektsteuern

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

16.12.2022, gesammelt von Roman Dörr, Zollexperte, Zoll Basel Nord

Autokauf vor Weihnachten

«Ich beabsichtige, vor Weihnachten einen Neuwagen im grenznahen Ausland zu erwerben und ihn dann selbst in die Schweiz einzuführen. Kaufen möchte ich ihn beim Autohändler XY über Internet. Allerdings habe ich in diversen Internet-Foren Unterschiedliches über ihn gelesen. Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, wie viele Fahrzeuge von dieser Firma in die Schweiz eingeführt wurden? Dies wäre für mich ein starkes Indiz, ob der Anbieter auch wirklich seriös ist.»

Das gilt: Da können wir Ihnen leider nicht helfen. In der Aussenhandelsstatistik sind zwar Ein- und Ausfuhren von Fahrzeugen erfasst, nicht jedoch nach Autos von ausländischen Händlern, welche in die Schweiz importieren. Um sich für den geplanten Autokauf ein Bild über die Seriosität des Betriebs zu machen, können Sie sich also entweder auf Angaben im Internet stützen oder dort einmal vorbeigehen. Viel Glück!

Diamantschmuck für die Gattin

«Zu Weihnachten möchte ich meiner Gattin einen Diamantring schenken, der in London für über 20'000 Franken zum Kauf steht. Was muss ich als Privatperson an Importabgaben in die Schweiz zahlen? Nur Mehrwertsteuer oder auch Zoll? Wo muss ich mich noch melden, wenn ich Grossbritannien verlasse, um dort irgendetwas abstempeln zu lassen? Müsste der Ring, wenn ich mit meiner Frau ins Ausland verreise - und sie auf die Idee käme - ihn dann zu tragen, irgendwo im Einreiseland angemeldet werden? Sie hätte sich besser etwas Preiswerteres und Einfacheres aussuchen sollen! Aber es ist, wie es ist.»

Das gilt: «Diamonds Are A Girl’s Best Friend», hauchte schon Marilyn Monroe. Bei der Einfuhr in die Schweiz im Flug- oder Strassenreiseverkehr ist der Ring bei der Grenzzollstelle anzumelden und zu versteuern. Falls das Schmuckstück per Kurier verschickt wird, kommen neben Zoll und Mehrwertsteuer zusätzlich Transport- und Versicherungskosten hinzu, welche ebenfalls der Mehrwertsteuer unterliegen.

Möchte Ihre Frau den Ring auf Reisen mitnehmen, verlangen Sie bei einem besetzten Grenzübergang einen Vormerkschein, den Sie bei der Rückkehr wieder abgeben. Dadurch entfallen bei der Wiedereinfuhr alle Abgaben.

Für Auskünfte über die Ausfuhr von Waren respektive die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr im Ausland wenden Sie sich bitte an die dortigen Zollbehörden.

Link Reiseverkehr Strasse: Einfuhr in die Schweiz (admin.ch)
Link Reiseverkehr Flugzeug: Flugreise (admin.ch)
Link Kurierverkehr: Einfuhr in die Schweiz (admin.ch)
Link Vorübergehende Ausfuhr: Vorübergehende Ausfuhr (admin.ch)

Zollfeiertage

«Ich habe vor, Ihnen eine Tarifbeschwerde zu senden. Nun habe ich aber festgestellt, dass die Frist von 60 Tagen für das Einreichen eines Gesuchs überschritten sein könnte. Wäre es Ihnen möglich, ein paar ‹Zollfeiertage› einzubauen, damit die Frist eingehalten ist und mein Antrag positiv behandelt würde?»

Dies gilt: Das würde Ihnen sicher gefallen, doch damit können wir nicht dienen. Für das Einreichen von Gesuchen gelten die gesetzlichen Fristen sowie die jeweiligen Fristenstillstände. Betätigen Sie auf unserer Website einfach den Fristenrechner, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Gesuche rechtzeitig eingeben.
Link
So beschweren Sie sich richtig (admin.ch).

Weihnachtliche Sektsteuern

«Zur Adventszeit möchten wir einen Kalender produzieren, der 24 verschiedene Sektsorten in kleinen Glasflaschen enthält. Wie sieht das mit der Einfuhr in die Schweiz aus? Entstehen uns vor Weihnachten noch zusätzliche Sektsteuern?»

Das gilt: Auf die Einfuhr von Sekt erheben wir keine zusätzlichen Abgaben. Das ganze Jahr über bleiben für Champagner und Sekt sowohl der Zoll- als auch der Mehrwertsteueransatz gleich: CHF 91.- Einfuhrzoll je 100kg Rohmasse und 7.7 Prozent Mehrwertsteuer. Und damit steht einem heiteren Prosit auf Weihnachten und Neujahr nichts mehr im Weg.

Link Tares: Zolltarif - Tares (admin.ch)
Link Postverkehr: Einfuhr in die Schweiz (admin.ch)

Weihnachtsbaum Basel Rathaus
Der Weihnachtsbaum im Hof des Basler Rathauses

Die Redaktion Forum Z. wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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