Von Knochen am Fleisch, Energydrinks im Reiseverkehr und einer fliegenden Geburtstagstorte

Der Zoll erhält jeden Tag Dutzende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland, die wissen möchten, was sie bei der Ein- und Ausfuhr von Waren beachten müssen. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben zusammengestellt – frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt».

04.04.2023, gesammelt und illustriert von Roman Dörr, Zollexperte, Zoll Basel Süd

Knochen am Fleisch

«Ich habe eine Frage zur Freimenge von 1 kg Frischfleisch pro Person im Reiseverkehr. Bekanntlich gibt es Fleischerzeugnisse, die mit Knochen verkauft werden, wie zum Beispiel Spareribs, T-Bone- oder Tomahawk-Steaks. Wie verhält es sich hier mit der Freimenge, wird der Knochen zum Fleisch dazu gezählt?»

Dies gilt: Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen beträgt die Freimenge 1kg pro Person. Zum Gewicht wird alles hinzugezählt, was zum Produkt gehört, wie beispielsweise Marinade, Gewürze, Füllung (Cordon bleu), Teigmantel (Filet im Teig), Knochen, Spiesse und vieles mehr. Übersteigt das Gewicht diese Freimenge, fallen bis zu einem Mehrgewicht von 10 kg 17 Franken Zoll pro kg an, bei mehr als 10 kg sind es 23 Franken pro kg. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Einfuhr in die Schweiz.

Energydrinks im Reiseverkehr 

«Gibt es im Reiseverkehr eine Einfuhrbegrenzung bei Energydrinks für den Privatkonsum, zum Beispiel zwei Liter oder zehn Dosen?“

Dies gilt: Energiedrinks gelten als aromatisierte Limonadengetränke. Im Rahmen der Wertfreigrenze von 300 Franken können Energiedrinks von Privatpersonen im Reiseverkehr unbeschränkt zum persönlichen Verzehr abgabenfrei eingeführt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website unter Einfuhr in die Schweiz.

Zeichnung Energydrinks im Reiseverkehr
«Hey, Zöllner! Wir haben nur zehn Dosen Energy-Drinks dabei. Wo ist das Problem?» (Roman Dörr, BAZG)

Wo sind die Kleider? 

«Ich nahm in Kiel an einem American-Football-Spiel teil und brach mir dabei ein Bein. Weil ich an Krücken gehe, konnte ich die Sporttasche nicht in den Zug mitnehmen. Deshalb schickte sie der Club über den Postweg in die Schweiz nach. Meine gebrauchten Kleider, Kontaktlinsen und Kosmetik, die ich in der Schweiz gekauft habe, befinden sich darin. Leider ist sie bis jetzt nicht in der Schweiz eingetroffen. Wissen Sie, wo sich die Tasche befindet? Ich brauche die Kleider, schliesslich kann ich doch nicht nackt durch die Strassen gehen! Wenn Sie die Tasche finden, wäre ich dankbar, wenn Sie sie mir zusenden könnten.»

Dies gilt: Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit sehr gut. Wenn Kuriersendungen nicht ankommen, ist das ärgerlich. Ihre Sporttasche befindet sich allerdings nicht auf einer unserer Zollstellen. Für die Einfuhrverzollung und Auslieferung von Post- und Kuriersendungen in der Schweiz sind ausschliesslich die Transport- und Paketdienste verantwortlich.

Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen (admin.ch)

Zeichnung Kleider
Sie: «Seit drei Wochen sitzt du jetzt in denselben Kleidern rum und stinkst vor dich hin. Wann gehst du duschen und etwas Sauberes anziehen?» Er: «Wenn ich meine Kleider und das Duschgel vom Zoll wieder bekommen habe.» (Roman Dörr, BAZG)

Fliegende Geburtstagstorte 

«Am vergangenen Wochenende wurden wir am Grenzübergang Basel vom Schweizer Zoll kontrolliert. Weil wir die Wertfreigrenze etwas überdehnt hatten, wurden wir angewiesen, unsere Einkäufe aus unserem Fahrzeug zu nehmen und ins Zollbüro zu tragen. Dann mussten wir Abgaben entrichten und obendrein noch eine Busse bezahlen. Doch das war offensichtlich nicht genug: Beim Einräumen der Waren ins Auto passierte es! Ich bin mit einer Geburtstagstorte gestolpert, welche mir vor den Augen der Zöllner aus den Händen glitt und auf die Heckscheibe klatschte. Wer kommt nun für diesen Schaden auf, ich oder der Zoll?»

Dies gilt: Mitarbeitende des Zolls können im Reiseverkehr Kontrollen anordnen. Es ist an den Reisenden, die mitgeführten Waren auszuladen, damit sie überprüft werden können und danach auch wieder selbst zum Fahrzeug zurückzubringen und einzuräumen. Wenn dann ein solches Missgeschick passiert, ist dies sehr bedauerlich. Doch im vorliegenden Fall ist es nicht am Zoll, den entstandenen Sachschaden zu begleichen.

Zeichnung fliegende Torte
«Das Wetter schlägt bald um.» «Wieso?» «Die Torten fliegen tief.» (Roman Dörr, BAZG)
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/aktuell/forumz/nah-dran/lustige-zollanfragen-april-2023.html