Geschützte Frösche in die Schweiz geschmuggelt

Zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz haben geschützte Frösche aus Panama über das Internet verkauft. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat aufgrund einer Anzeige einer Privatperson gegen sie ermittelt und konnte ihnen die Einfuhr von 69 geschützten Tieren nachweisen. Ihnen drohen nun hohe Bussen oder gar Gefängnis.

28.01.2022, Marc Zürcher, Direktionsbereich Strafverfolgung

Frosch Teaser
© «Clipdealer»

Das BAZG hat wegen Widerhandlung gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES-Abkommen) und das Zollgesetz ermittelt. Die geschützten Frösche waren in Panama illegal von Kindern gefangen und an internationale Schmuggler verkauft worden. Diese veräusserten die Tiere auf Reptilienmessen – beispielsweise im deutschen Hamm – auch an Schweizer Kunden, welche die Tiere ohne ordnungsgemässe Einfuhranmeldung in die Schweiz schmuggelten. Hier wurden die Frösche im Internet auf verschiedensten Plattformen weiterverkauft. Die an diesem internationalen Handel beteiligten Personen sind den Strafverfolgungsbehörden in Belgien, der Slowakischen Republik, Polen, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Frankreich und in Deutschland bekannt.

Frosch auf Hand
Die Beschuldigten haben 69 Frösche illegal eingeführt.

Tiere bei Hausdurchsuchungen gefunden

Spezialisten des BAZG und Experten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben in einer koordinierten Aktion Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der beschuldigten Personen durchgeführt. Hierbei wurden in umfangreichen Terrarien rund 100 Amphibien festgestellt, welche von den Experten des BLV grösstenteils als CITES-geschützte Arten identifiziert werden konnten.

Bei rund einem Dutzend dieser Tiere konnte aufgrund der vor Ort sichergestellten Unterlagen und der durchgeführten Einvernahmen bereits der Nachweis erbracht werden, dass sie unter Verletzung der CITES-Bestimmungen in die Schweiz eingeführt worden waren. Diese Tiere wurden vom BLV beschlagnahmt. Bei den übrigen Tieren handelte es sich um Nachzuchten oder um Inlandkäufe ohne strafrechtliche Relevanz.

Terrarien in Wohnung
Die Tiere wurden in einer Wohnung in der Schweiz gehalten.

Weder bewilligt, noch verzollt

Den beiden Beschuldigten konnte die widerrechtliche Einfuhr von 69 Fröschen der Gattungen Dendrobates, Oophaga und Ranitomeya im Wert von rund 5'700 Franken nachgewiesen werden. Die Einfuhr erfolgte ohne Schweizer Zollanmeldung und ohne ordnungsgemässe Genehmigung des BLV.

Gemäss dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES), kann eine Busse von 40'000 Franken und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe gegen eine Person verhängt werden, die schwerwiegend gehandelt hat. Ab 1. März 2022 werden die Strafbestimmungen noch einmal deutlich verschärft. Dann sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.

Terrarien
Spezialisten von BAZG und BLV haben die Terrarien bei einer Hausdurchsuchung entdeckt.
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