Individuelle Schmelzbewilligung

Uhrgehäusefabrikanten, Gold- und Silberschmiede, Zahnärzte usw. dürfen die aus ihrer Tätigkeit herrührenden Abfälle nur dann selber einschmelzen, wenn sie im Besitz einer individullen Schmelzbewilligung sind.

Zur Prüfung oder zum Verkauf bestimmte Schmelzprodukte, die von Inhabern einer individuellen Schmelzbewilligung stammen, müssen mit dem individuellen Schmelzerzeichen gestempelt sein. Schmelzungen für oder im Auftrag Dritter sind ausgeschlossen.

Die individuelle Schmelzbewilligung wird auf Gesuch hin durch das Zentralamt für Edelmetallkontrolle für die Dauer von 20 Jahren erteilt.

Kontakt

Edelmetallkontrollämter

Adressen Edelmetallkontrolle

Prüfstelle für Edelsteine

SSEF Swiss Gemmological Institute
Aeschengraben 26
4051 Basel

SSEF

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