Erfassungsgerät

Jedes in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeug für den Güterverkehr über
3.5 t Gesamtgewicht muss obligatorisch mit einem Erfassungsgerät ausgerüstet werden.

Im Erfassungsgerät registrierte Daten basieren auf dem V-Impuls, das mehrheitlich über den V-Impulsausgang des Tachographen abgegriffen wird, den Anhängerdeklarationen des Fahrzeugführers sowie den registrierten Grenzübertritten. Das Erfassungsgerät zeichnet nur die abgaberelevanten Daten auf, errechnet aber keine Abgabebeträge.

Bei Fahrzeugen, die (gemäss SVAV Art. 15, Absatz 5) vom Erfassungsgerätobligatorium ausgenommen sind, kommen Fahrtenbücher zum Einsatz.

Die in der folgenden Abbildung bezeichneten Stellen und Komponenten sind bei der Erfassung der LSVA bei inländischen Fahrzeugen involviert.

 

Übersicht der funktionalen Komponenten

Das Erfassungsgerät enthält die folgenden für die LSVA-Erfassung im Fahrzeug notwendigen Komponenten:

  • Display und Tastatur zur Bedienung

  • Eine Verbindung zum V-Impuls - mehrheitlich über den V-Impulsausgang des Tachographen - für die Kilometererfassung

  • Ein Chipkarten-Leser zum Auslesen der Daten bei der periodischen Deklaration und zur Deklaration von Anhängern

  • Eine Mikrowellen-Funkverbindung kurzer Reichweite (DSRC) für die Umschaltung "Inland"/"Ausland" und zur automatischen Kontrolle

  • Eine satellitengestützte Positionsbestimmung (mittels GPS) zur geräteinternen Überprüfung der Distanzerfassung, zur Prüfung des Status "Inland"/"Ausland" und für eine genaue Uhrzeit

  • Bluetoothschnittstelle für Wartungszwecke in der MoSt, zum Auslesen der Daten für die periodische Deklaration oder für private Zwecke.
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/lsva_im-inland-immatrikulierte-fahrzeuge/erfassungsgeraet.html