Werkstätten

Werkstätten können je nach Art der Zulassung Fahrtschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen einbauen, prüfen und warten. 

Die Zulassungen sind an bestimmte Anforderungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden Sie unter den Rubriken Zulassungskriterien.

Anerkennung als Werkstätte

Die Zulassung können nur Firmen in der CH und im FL beantragen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/dienst-zulassungsstelle-zls/werkstaetten.html