ICS2 Release 2 tritt am 1. März 2023 in Kraft

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Was ist zu beachten?

  • ICS2 löst das heutige Security Amendement (SA) Import Luftfracht vollständig ab
  • Anforderungen und Dokumente der TAXUD, welche auf der Basis des ZESA-Abkommens auch für die Schweiz gültig sind
  • Release 2 betrifft die Economic Operators Postdienste, Expresskurier- und Luftfrachtdienste und weitere Economic Operators, die sich am Multiple Filing beteiligen wollen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Vorausanmeldung vor Verlad (Pre-Loading Advanced Cargo Information, PLACI) für Luftfrachtdienste
  • Übermittlung vollständiger Datensatz vor Ankunft (Entry Summary Declaration, ENS) für den Luftverkehr in den Beförderungsarten (Post, Luftfracht und Express)
  • Für die schrittweise Einführung besteht eine Übergangsfrist bis spätestens 2. Oktober 2023
  • Betroffene Economic Operator melden den Zeitpunkt der Ablösung/Umsetzung des SA durch ICS2 an folgende Stelle raa.ics@bazg.admin.ch
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/sicherheit/ics2/ics2-release-2.html