Erneuerbare Treibstoffe für den privaten Eigenverbrauch

Allgemeines

Wer einen erneuerbaren Treibstoff nach Artikel 68 der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) herstellt, muss beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG eine Bewilligung als Herstellungsbetrieb beantragen (Art. 72 MinöStV).

Der in einem Herstellungsbetrieb produzierte erneuerbare Treibstoff unterliegt der Mineralölsteuer. Er kann von einer Steuererleichterung profitieren, sofern die ökologischen und sozialen Anforderungen gemäss Artikel 12b des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG; SR 641.61) eingehalten werden.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu Herstellungsbetrieben von erneuerbaren Treibstoffen für den privaten Eigenverbrauch.

Bewilligung als Herstellungsbetrieb / Steuererleichterung

Herstellungsbetriebe, welche erneuerbare Treibstoffe für den privaten Eigenverbrauch herstellen, benötigen eine Bewilligung vom BAZG. Privater Eigenverbrauch bedeutet, dass die hergestellten erneuerbaren Treibstoffe nur für den Privatgebrauch (ohne geschäftliches Interesse) verwendet und nicht an Dritte veräussert werden dürfen.

Der hergestellte Treibstoff unterliegt der Mineralölsteuer. Eine Steuererleichterung kann beim BAZG geltend gemacht werden.

Aus Vereinfachungsgründen gibt es bei erneuerbaren Treibstoffen für den privaten Eigenverbrauch ein kombiniertes Bewilligungsverfahren, welches einerseits das Bewilligungsverfahren für Herstellungsbetriebe und anderseits - sofern beantragt - das Verfahren für die Gewährung einer Steuererleichterung beinhaltet. Es ist das folgende Formular zu verwenden:

Sofern eine Steuererleichterung beantragt wird, müssen die ökologischen und sozialen Anforderungen des Treibstoffes eingehalten werden. Die ökologischen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn sich sämtliche eingesetzten Rohstoffe auf der Positivliste BAZG eTS befinden und die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Erfüllen nicht sämtliche eingesetzten Rohstoffe die Bedingungen der Positivliste BAZG eTS, so muss zusätzlich zum Antragsformular das Formular 45.85 zur Prüfung beim BAZG eingereicht werden:

Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen (andere als solche der Positivliste BAZG eTS):

Form. 45.85 Hauptformular (PDF, 203 kB, 28.07.2025)Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis

Form. 45.85 Anhang A1 (PDF, 329 kB, 28.07.2025)Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen

Form. 45.85 Beilage zu Anhang A1 (PDF, 303 kB, 28.07.2025)Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen

Form. 45.85 Anhang B (PDF, 367 kB, 28.07.2025)Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Andere Treibstoffe:

Form. 45.85 Hauptformular (PDF, 203 kB, 28.07.2025)Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis

Form. 45.85 Anhang A2 (PDF, 1 MB, 28.07.2025)Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe

Leitfaden 45.85 Anhang A2 (PDF, 452 kB, 28.07.2025)Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe

Form. 45.85 Anhang B (PDF, 367 kB, 28.07.2025)Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Form. 45.85 Anhang C (PDF, 375 kB, 28.07.2025)Erklärung betreffend den rechtsmässigen Erwerb der Anbauflächen für die Erzeugung von Rohstoffen zur Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration

Steueranmeldungen

Herstellungsbetriebe mit und ohne Steuererleichterung

Herstellungsbetriebe mit und ohne Steuererleichterung müssen einmal jährlich für das gesamte Kalenderjahr eine Steueranmeldung einreichen. Diese ist dem BAZG bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres mit Formular 45.26 zuzustellen.

Jährliche Steueranmeldung, erneuerbare Treibstoffe für den privaten Eigenverbrauch aus Herstellungsbetrieben

Änderungen bei Herstellungsbetrieben; Meldepflicht

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/inland-abgaben/mineraloelsteuer/erneuerbare-treibstoffe/erneuerbare-treibstoffe-fuer-den-privaten-eigenverbrauch.html