Biogene Treibstoffe

Treibstoffe unterliegen grundsätzlich der Mineralölsteuer. Biogene Treibstoffe (wie beispielsweise Biogas, Bioethanol, Biodiesel, pflanzliche und tierische Öle) können aber derzeit - sofern  die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllt sind - von einer vollumfänglichen Steuererleichterung (je nach Produkt von bis zu 75 Rappen je Liter) profitieren. Damit werden umwelt- und sozialverträglich hergestellte Treibstoffe fiskalisch gefördert. Die heutige Regelung der Steuererleichterung ist von Gesetzes wegen bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Herstellung in der Schweiz:

Wer biogene Treibstoffe in der Schweiz herstellen will, benötigt - unabhängig vom Gesuch der Steuererleichterung - eine Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Als Herstellungsbetriebe gelten Betriebe, in denen biogene Treibstoffe hergestellt werden. Je nach Verwendung des produzierten biogenen Treibstoffs wird ein Herstellungsbetrieb unterschiedlich behandelt und bewilligt.


Einfuhren:


Weitere Informationen:


https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/inland-abgaben/mineraloelsteuer/biogene-treibstoffe.html