Vereinfachtes Rückerstattungsverfahren: Vorgehen bei anderen Zollanmeldern

Vorgehen bei der Wiederausfuhr mit e-dec

  • Der Zollanmelder stellt den Antrag verbindlich in der Ausfuhrzollanmeldung;
  • Rückerstattungstyp 6 (Rückerstattung andere) und Veranlagungstyp 4 (Rückwaren) sind auszuwählen und der Grund der Wiederausfuhr ist anzugeben;
  • Tarifnummer: 9999.9999;
  • Zusätzlich zur Ausfuhrzollanmeldung stellt der Zollanmelder einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben. Dazu ist das Formular 25.74 B auszufüllen und der Zollstelle vorzulegen.

Vorgehen bei der Wiederausfuhr mit NCTS

  • Der Zollanmelder stellt den Antrag verbindlich in der Ausfuhrzollanmeldung;
  • Ausfuhrabmeldung: Code 22;
  • Zusätzlich zur Ausfuhrzollanmeldung stellt der Zollanmelder einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben. Dazu ist das Formular 25.74 B auszufüllen und der Zollstelle vorzulegen.

Vorgehen bei der Wiederausfuhr mit Passar

  • Der Zollanmelder stellt den Antrag verbindlich in der Warenanmeldung Ausfuhr;
  • Compensation Type 4 (Rückware mit Antrag auf Rückerstattung);
  • Zudem sind in der Warenanmeldung Ausfuhr mit der Datengruppe "Rückwarenprozess" folgende Angaben zu liefern:
        o Referenznummer der Einfuhrzollanmeldung,
        o Positionsnummer der Einfuhrzollanmeldung,
        o Grund der Wiederausfuhr;
  • Zusätzlich zur Warenanmeldung Ausfuhr stellt der Zollanmelder einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben. Dazu ist das Formular 25.74 B auszufüllen und der Zollstelle vorzulegen.

 

Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Rückerstattungsverfahrens: siehe ausländische Rückwaren.

 

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/besondere-ausfuhrverfahren/ruecksendungen-von-waren/ruecksendungen-von-waren-mit-passar.html